Baden-Württemberg: „Die letzten 100 Tage laufen!“
„Alles, was uns jetzt noch interessiert, ist, wie die jeweiligen Kommunen entscheiden“, sagte Michael Mühleck am 20. März im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle in Stuttgart.
Der Vorsitzende des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg erinnerte mit den Worten „Die letzten 100 Tage laufen“ an das drohende Datum 1. Juli 2017, ab dem Spielhallen in Baden-Württemberg nur noch mit glücksspielrechtlicher Erlaubnis oder durch eine Härtefallregelung weiterbetrieben werden dürfen.
Er machte auf der Jahreshauptversammlung deutlich, wie zerissen die Bundesländer in Sachen Spielhallenregulierung agieren. Vor allem aber seien auch innerhalb Baden-Württembergs enorme Unterschiede festzustellen. Während manche Kommunen, wie beispielsweise Ravensburg und Bad Mergentheim, bei Spielhallen, deren Betreiber die unbillige Härte belegen können, relativ zeitnah Härtefälle entscheiden, legen Städte, wie Herrenberg und Heilbronn, eine rigorose Handhabung an den Tag.
Viele Kommunen haben noch nicht entschieden
„Anhand der Rückmeldungen haben wir Stand heute in Baden-Württemberg von 1 000 Betrieben in dreißig Fällen einen Bescheid“, stellte Mühleck fest. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart stehe noch aus.
In Anbetracht der Tatsache, dass die baden-württembergischen Automatenunternehmer bereits Ende Februar 2016 ihre Unterlagen zur Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis einreichen mussten, erscheint die Zahl der Entscheidungen gering.
Doch die Automatenbranche ist nicht der einzige Wirtschaftszweig, der bürokratische Hürden überspringen und teils unsinnige politische Entscheidungen umsetzen muss. Tobias Zwiener, Geschäftsführer Grundsatzfragen des Dehoga Baden-Württemberg, erläuterte anschaulich, welche verheerenden Auswirkungen das Wochenarbeitszeitgesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung auf die Hotellerie, aber vor allem auf die Gastronomie haben.
Ein Landespolitiker zeigte Präsenz
Als einziger Landespolitiker fand Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) den Weg in die Liederhalle. Er unterstrich: „Es geht nur um die Verteidigung des staatlichen Monopols. Das ist eine doppelte Moral.“
Stephan Burger, Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA), lieferte einen Überblick über die Regelungen in anderen Bundesländern und fasste aktuelle Urteile zusammen.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in unserer Aprilausgabe.