29.05.2020

Baden-Württemberg: Ab 2. Juni dürfen Gaststätten, Kneipen und Bars wieder öffnen

Ab dem 2. Juni dürfen auch Gaststätten und Kneipen in Baden-Württemberg ihre Innenräume wieder öffnen.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 26. Mai 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020 beziehungsweise Dienstag, den 2. Juni 2020.

„Demnach dürfen in Baden-Württemberg ab dem 2. Juni 2020 Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Kneipen, Bars und Shisha-Bars wieder öffnen“ teilt der Automaten-Verband Baden-Württemberg mit.

Die Speisewirtschaft hatte bereits seit dem 18. Mai die Möglichkeit wieder zu öffnen. 
Weitere Auflagen sind noch nicht bekannt. Der Verband wird seine Mitglieder schnellstmöglich informieren, sobald nähere Informationen vorliegen.

Der SWR hat zusammengefasst, welche Gewerbe in Baden-Württemberg wann öffnen dürfen.