29.05.2020

Rheinland-Pfalz passt Hygienekonzept für Spielhallen erneut an

Justiziar Tim Hilbert informiert über Änderungen des rheinland-pfälzischen Hygienkonzeptes für Spielhallen.

Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz, teilt in einem Mitteilungsblatt mit, dass am 27. Mai 2020 das Hygienekonzept für Spielhallen in Rheinland-Pfalz nochmals geringfügig geändert wurde.

„Die Regelung, dass sich maximal so viele Gäste in der Spielhalle aufhalten dürfen wie Geldspielgeräte vorhanden sind, wurde aufgehoben. Nunmehr muss in einer Spielhalle das Abstandsgebot und eine Personenbegrenzung von 1 Person je 10 Quadratmeter eingehalten werden“, erläutert Hilbert.

Ihm zufolge stelle die Änderung in Anbetracht der nach Paragraf 3 Absatz 2 SpielV erforderlichen Grundfläche von 12 Quadratmeter je Geldspielgerät eine weitere Lockerung dar.