14.06.2024

BA verweist auf Mitwirkungspflicht gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt

Blick in eine moderne Spielhalle. Ein OASIS-Anschluss ist Standard, aber aktuell gibt es erhöhten Erklärungsbedarf.

BA-Geschäftsführerin Simone Storch informierte kürzlich in einem BAdirekt-Rundschreiben: "Zunehmend erhalten wir von Unternehmerinnen und Unternehmern unserer BA-Mitgliedsverbände Rückmeldungen bezüglich der Ankündigung zur Abschaltung von OASIS bis zum 01. Juli 2024 durch das für OASIS zuständige Regierungspräsidium (RP) Darmstadt. Dies betrifft in erster Linie die Betriebe, die sich aktuell aufgrund einer noch ausstehenden endgültigen Entscheidung über den jeweiligen Erlaubsnisantrag in Duldung befinden."

Weiter heißt es: "Auf Nachfrage des Hessischen Münzautomaten-Verband e.V. (HMV) und des BA beim RP Darmstadt wurde nunmehr klargestellt, dass es nicht zu einer Abschaltung des OASIS-Zugangs kommt, auch wenn über die ausstehenden Erlaubnisanträge über den 30. Juni 2024 hinaus nicht entschieden wurde. Entscheidend dafür ist allerdings, laut RP Darmstadt, dass die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen. Das heißt, sollte dies auf Ihren Betrieb zutreffen, informieren Sie bitte das RP Darmstadt umgehend schriftlich über den aktuellen Verfahrensstand."

Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen zur Aufhebung von Spielersperren

Ferner komme es bei der Bearbeitung von Anträgen zur Aufhebung von Spielersperren derzeit vermehrt zu Rückständen. "Dies begründet das RP Darmstadt damit, dass viele der Anträge (wöchentlich circa 2 000) unvollständig seien und daraus ein erhöhter Prüfungs- und insbesondere Nachforderungsaufwand entsteht." Um dies zu beheben, plane das RP Darmstadt die Antragsstellung ab Juli auf ein reines Online-Formular-Verfahren umzustellen. "Dies hat den Vorteil, dass der Online-Antrag nur vollständig abgegeben werden kann und der Nachforderungsaufwand somit zumindest minimiert werden kann", erläutert Simone Storch.