15.07.2004

BA-Präsident: „Überzeugende und schlüssige Argumentation der EuGH-Generalanwältin'

Karl Besse, Präsident des BA

Zum Schlussantrag der Generalanwältin am EuGH, Dr. Christine Stix-Hackl, hat jetzt BA-Präsident Karl Besse ausführlich Stellung genommen:

„(...) Dieser meines Erachtens überzeugenden und schlüssigen rechtlichen Argumentation der Generalanwältin wird sich der Europäische Gerichtshof kaum verschließen können. Aufgrund unserer berufsspezifischen Erfahrungen wissen wir, dass ein Spieler an einem Glücksspielautomaten in einer Spielbank andere Risiken eingeht und höhere Geldbeträge einsetzt und gewinnen oder verlieren kann, als an den von Automatenunternehmern in Gaststätten und Spielhallen aufgestellten Geldspielgeräten. Gerade die hohen Gewinnchancen sind es, die Spieler an Glücksspielautomaten in Spielbanken reizen.

Wir werden nunmehr mit großem Interesse auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs warten, die nach allen Erfahrungen in zirka drei bis sechs Monaten vorliegen wird. Bis dahin gilt es, sich zu gedulden. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof das Recht einer unterschiedlichen Besteuerung von Geldspielgeräten und in Spielbanken aufgestellten Glücksspielautomaten bestätigen und der Bundesfinanzhof (BFH) dann feststellen wird, dass Geldspielgeräte nicht mit Glücksspielautomaten vergleichbar sind.

Wie von den Verbänden empfohlen gilt weiterhin, Umsatzsteuerbescheide nicht bestandskräftig werden zu lassen und die Umsatzsteuer zu zahlen. Wenn die Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräte vom Bundesfinanzhof bestätigt wird, müssen zurückbehaltene Steuern unverzüglich in einer Summe zuzüglich sechs Prozent Zinsen an das Finanzamt bezahlt werden.“