BA-Konferenz zur neuen DGUV-Vorschrift 25: Großes Interesse an ordnungsgemäßer Betriebsführung
Peter Ziems, Dirk Hofmann und Bernd Marquardt, alle von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), standen kompetent Rede und Antwort.
Die erfolgreiche BAdigital-Reihe wurde heute mit dem Thema „Neue Vorschrift zur Überfallprävention in Spielstätten“ fortgesetzt. Aufgepasst: Am 1. April 2021 löst die DGUV-Vorschrift 25 zur Überfallprävention die im Kern seit 1997 geltende DGUV-Vorschrift 20 ab. Allerdings ist der Katalog der Änderungen glücklicherweise überschaubar. Erklärtes Ziel bleibt, die Anreize für Überfälle zu reduzieren! DGUV ist übrigens die Abkürzung für: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Deren Verordnungen haben Gesetzescharakter.
100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Reihen des rund 2 000 Mitglieder starken BA nutzten die Möglichkeit, auf dem Zoom-Meeting mit drei Experten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Kontakt zu treten. „Für Spielhallen gibt es keine Überraschungen, allzu viel wird sich nicht ändern. Super, dass sich so viele Automatenunternehmer für die neue DGUV-Vorschrift 25 interessieren“, lobte Dirk Hofmann von der VBG Dresden. Der Hamburger Peter Ziems und der Bielefelder Bernd Marquardt, beide ebenfalls von der VBG, beteiligten sich gleichfalls aktiv an dem Frage- und Antwortgeschehen.
Michael Mohr wirbt für maximale Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Schleswig-Holsteiner Michael Mohr, der für den BA seit vielen Jahren im Kontakt zur VBG steht, verdeutlichte, dass Sicherheit am Arbeitsplatz ein ausgesprochen hohes Gut ist. Mitarbeiterinnen, die Überfälle erleben mussten, würden oft viele Jahre unter den Folgen zu leiden haben. Entsprechend hoch sei die Bedeutung des Mitarbeiterschutzes für die Unternehmen.
Neu: Spielhallen, auch Spielbanken und Wettbüros fallen jetzt unter den Begriff „Spielstätten“. Außerdem sind Kreditinstitute und zusätzlich auch Verkaufsstellen und Kassen & Zahlstellen mit "in unserem VBG-Topf“. Ebenso neu: Grundsätzlich ist in einer Spielhalle kein Geldwechselautomat mehr zwingend vorgeschrieben. Auch wird eine Kassenlade mit akustischer Alarmierung nicht mehr verlangt.
Wichtig der Paragraf 20 zur Betreuung von Überfallbetroffenen: „Ein Überfall ist dem zuständigen Unfallversicherungsträger umgehend (!) mitzuteilen, telefonisch oder schriftlich.“
Ausgezeichnet: Betriebliches Sicherheitskonzept von BAV und VBG
Petra Höcketstaller warb für das gemeinsame „Betriebliche Sicherheitskonzept“ von Bayerischem Automaten-Verband (BAV) und VBG, entwickelt 2014, ausgezeichnet mit dem VBG-Präventionspreis 2018.
Die zweite Vorsitzende des BAV: „Die Veränderungen der DGUV-Vorschrift 25 werden in die neue Auflage eingearbeitet.“ Und: „Unser Ziel ist die Frühprävention. In der Spielhalle soll ein entspanntes, angstfreies Klima für alle Beteiligten herrschen. Dabei stehen vor allem der Schutz der Mitarbeiter und Gäste und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben im Blickpunkt.“
Wichtig: Gelegentliche Kontrollen über die Einhaltung der Maßnahmen mittels Checklisten. Außerdem: „Unternehmer und Mitarbeiter arbeiten Hand in Hand und stehen hinter dem Konzept.“
Petra Höcketstaller erklärte ausführlich den Aufbau des Betrieblichen Sicherheitskonzeptes, auch die Neuerungen durch die DGUV-Vorschrift 25, die in das Konzept jetzt eingepflegt werden.
Zu diesen Neuerungen zählen:
– Meldepflicht des Unternehmers nach einem Raubüberfall und Sicherstellung der Betreuung nach dem Überfall
– Integration eines Notfallplans mit Maßnahmen nach einem Raubüberfall
– geänderte Begrifflichkeiten, zum Beispiel statt „gesicherte Wechselkasse“ heißt es jetzt „gesicherte Kassenlade“
– Ausgabe von Banknoten und Münzen, in der Variante 1 über automatisierte Systeme für die alleinige Nutzung des Geldwechselautomaten ohne gesicherte Kassenlade, in der Variante 2 Einsatz einer gesicherten Kassenlade, dann wäre grundsätzlich kein Geldwechselautomat mehr notwendig
– neue Unterweisung für Geldtransporte
– Neue Höchstbeträge für die gesicherte Kassenlade. Vorher: maximal 500 Euro, davon maximal 300 Euro in Banknoten. Jetzt: Maximal 1 000 Euro, davon maximal 500 Euro in Banknoten. Allerdings lautet die Empfehlung, in Spielhallen den Höchstbetrag weiterhin auf 500 Euro Banknoten und Münzen zu begrenzen!
– neue Aufkleber
Das „Betriebliche Sicherheitskonzept“ des BAV ist bundesweit gültig und einsetzbar. Nicht-BAV-Mitglieder zahlen naturgemäß einen höheren Betrag – mehr Infos direkt bei der BAV Service GmbH in Neuötting, Telefon 08671 9586290, Fax 08671 9298036, info@bavev.de. Ende März, Anfang April soll die Neufassung des Sicherheitskonzeptes vorliegen.
BA-Führung dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
BA-Präsident Thomas Breitkopf und Geschäftsführerin Simone Storch dankten in ihren Wortbeiträgen unter anderem für „das große Interesse an einer ordnungsgemäßen Betriebsführung“ und die wieder einmal rege Teilnahme an der neuerlichen BAdigital-Konferenz. Auch will man die neue DGUV-Vorschrift 25 allen Mitgliedern – beispielsweise als Download – zur Verfügung stellen.