02.03.2021

Anhörung in NRW: Automatenbranche setzt sich für Regulierung nach Qualität ein

Bei der Anhörung des Hauptausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages breiteten etwa 20 Fachleute ihre Expertise aus, darunter auch mehrere Branchenvertreter, wie Georg Stecker, Horst Hartmann und Manfred Stoffers. Foto: Landtag NRW / Bernd Schälte

Am 1. März hat eine Anhörung des Hauptausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen stattgefunden. Gegenstand der Anhörung waren der zur Ratifizierung anstehende Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie der Gesetzentwurf zu dessen Umsetzung in Nordrhein-Westfalen.

Mehr als zwanzig Expertinnen und Experten waren geladen, auch Vertreter der Automatenbranche. Darunter Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), Manfred Stoffers für den Fachverband Spielhallen (FSH) und Horst Hartmann, Vorstandsmitglied des Deutschen Automaten-Verbandes (DAV). Bereits im Vorfeld der Anhörung hatte die Automatenbranche in Stellungnahmen ihre Position zum Glücksspielstaatsvertrag sowie zum Umsetzungsgesetz dargelegt. 

Spielhallen-Reduktion fördert Illegalität


In der Anhörung begrüßte Stecker, dass der Glücksspielstaatsvertrag erstmals den gesamten Glücksspielmarkt reguliert und dass er, ebenso erstmalig, qualitative Kriterien für die Regulierung des gewerblichen Automatenspiels vorsieht. Gleichzeitig kritisierte Stecker, dass der Staatsvertrag weiterhin an Mindestabständen und dem Verbot von Mehrfachkonzessionen festhält.

„Die Reduktion staatlich konzessionierter Spielhallen fördert die Ausbreitung der Illegalität und ist daher mit großen Gefahren verbunden“, so Stecker vor dem Ausschuss. Und weiter: „Das Spiel im Netz hat den Glücksspielmarkt und die Lebenswirklichkeit der Menschen längst grundlegend verändert. Auch deshalb brauchen wir für das gewerbliche Automatenspiel eine moderne Regulierung nach qualitativen Kriterien, denn Belange des Spielerschutzes lassen sich ausschließlich durch die Qualität der Spielhalle und des Betreibers selbst verwirklichen.“

Legales Produkt in der Mitte der Gesellschaft

Stecker begrüßte, dass Nordrhein-Westfalen eine Flexibilisierung des Mindestabstandsgebots vorsieht. Allerdings sei die vorgesehene Regelung für Kommunen derart aufwendig, dass „die gewünschte Wirkung, nämlich die Qualität des Spielhallenmarktes in Nordrhein-Westfalen weiter zu steigern, in der Praxis verfehlt werden wird“, warnte der DAW-Vorstandssprecher. Zudem sprach er sich deutlich gegen die Verdrängung staatlich konzessionierter Spielhallen in Sondergebiete aus. „Wir bieten ein legales Produkt an, das einen Platz in der Mitte der Gesellschaft haben sollte. Das ist auch mit Blick auf den wichtigen Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag entscheidend.“

Stecker empfahl, bei Unterschreitung des Mindestabstandes eine Erlaubniserteilung für bestehende Spielhallen zu ermöglichen, wenn diese anspruchsvolle Qualitätskriterien erfüllen. „Der Spielhallenmarkt in NRW braucht einen guten Bestand an ordentlichen Betrieben, andernfalls ist der Kanalisierungsauftrag in großer Gefahr“, sagte Stecker. Vor diesem Hintergrund begrüßte Stecker auch, dass Nordrhein-Westfalen Mehrfachkonzessionen eine Zukunft geben will, wenn diese bestimmte hohe qualitative Kriterien erfüllen. 

Erlaubnis-Laufzeiten verlängern, Sperrzeiten verschieben

Horst Hartmann ging insbesondere auf die Laufzeiten für Spielhallenerlaubnisse ein. „Investitionen in Gebäude, Haustechnik, Einrichtung sowie in die zusätzlich zu erfüllenden qualitativen Voraussetzungen können nur über einen angemessenen Zeitraum amortisiert werden. Diese betrieblichen Investitionszyklen müssen unbedingt stärker berücksichtigt werden“, forderte er. Eine Verlängerung der im Gesetzesentwurf derzeit vorgesehenen Laufzeiten würde sowohl den Unternehmerinnen und Unternehmern als auch ihren Beschäftigten die notwendige Planungssicherheit geben, so Hartmann vor dem Ausschuss. Zur Außengestaltung von Spielhallen gab es zahlreiche Nachfragen der Ausschussmitglieder. Hartmann zeigte sich offen dafür, auch die Außengestaltung zum Gegenstand einer qualitativen Regulierung von staatlich konzessionierten Spielhallen zu machen. 

Zugangshürde übertrifft den Abkühl-Effekt von Mindestabständen

„Durch die künftig erforderliche Zutrittskontrolle samt Preisgabe der Personaldaten und dem Abgleich mit der Sperrdatei trifft der Spieler eine ganz bewusste Entscheidung für den Spielhallen-Besuch. Diese besondere Zugangshürde übertrifft den Abkühl-Effekt von Mindestabständen bei weitem“, so Stoffers. Er begrüßte die Flexibilisierung von Mindestabständen und forderte gleichzeitig: „Die Qualität einer Spielhalle muss endlich in den Mittelpunkt des gesetzgeberischen Wirkens rücken.“

Stoffers sprach sich für eine Verschiebung der Sperrzeiten nach hinten aus. So werde man den Lebensgewohnheiten der Menschen wesentlich besser gerecht und beuge ihrer Abwanderung in illegale Angebote vor, die bedauerlicherweise auch in NRW zahlreich zur Verfügung stünden.

Auch in Schleswig-Holstein steht die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 bevor. Am Mittwoch, den 3. März, findet die mündliche Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses statt, an der der DAW, vertreten durch seinen Vorstandssprecher Georg Stecker, ebenfalls teilnehmen wird.