05.11.2015

BA erinnert: Übergangsfrist für technische Geräte-Sicherung endet am 10. November

Wirte und Automatenunternehmer müssen für den Stichtag 10. November gerüstet sein.

BA-Justiziar Stephan Burger erinnert in einem Rundschreiben an den nahen Stichtag 10. November: "Gemäß Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 3 der Änderungsverordnung zur Spielverordnung müssen ab dem 10. November 2015 technische Sicherungen zur Gewährleistung des Jugendschutzes an allen Geldspielgeräten in der Gastronomieaufstellung gegeben sein."

Bislang hatten Automatenunternehmer bei bis zu zwei aufgestellten Geräten eine beständige Aufsicht und bei drei aufgestellten Geräten durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an allen Geräten die Einhaltung des Jugendschutzes sicherzustellen.

Stephan Burger: "Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Aufsichtspflicht auch nach Inkrafttreten der neuen Regelungen weiter besteht. Dies bedeutet, dass der Aufstellplatz so übersichtlich zu sein hat, dass für den Gewerbetragenden beziehungsweise Bediensteten, in dessen Betrieb das Geldspielgerät aufgestellt wird, jederzeit eine Kontrolle gegeben ist."

Hersteller bieten unterschiedliche Lösungen an

Weiter heißt es in dem Rundschreiben: "Die Pflicht zur Implementierung der technischen Sicherungsmaßnahmen gilt nach Ablauf der Übergangsfrist unabhängig von der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte. Die bisherigen Lösungen zu den technischen Sicherungsmaßnahmen sind weiter verwendbar, da die Regelung lediglich auf weitere Anwendungsfälle ausgedehnt wird. Beispielhaft für die technischen Sicherungsmaßnahmen ist zum Beispiel der Einsatz eines verschließbaren Ein-/Ausschalters oder die Möglichkeit, von der Theke aus die Stromversorgung mittels Fernbedienung zu unterbrechen. Daneben bieten auch die bekannten Hersteller Lösungen an. Gerne können Sie sich hierzu an die Hersteller wenden."

Der Justiziar des Bundesverbandes Automatenunternehmer abschließend: "Wir weisen Sie darauf hin, dass insbesondere in der ersten Zeit mit verstärkten Kontrollen durch die zuständigen Behörden zu rechnen sein wird."

Der AutomatenMarkt informiert in seiner aktuellen November-Ausgabe ausführlich über das Thema – mit einem Bericht und einer Umfrage.