24.09.2021

BA empfiehlt mit Re-Zertifizierung zu warten

Simone Storch

Im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist für Automatenkaufleute die Umsetzung der Übergangsregelungen des § 29 Abs. 4 GlüStV2021 in Landesrecht von besonderer Bedeutung. Wenn die Adaption erfolgt, können Mehrfachkonzessionen, die am 1. Januar 2021 bereits bestanden, weiter betrieben werden, sofern bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden.
 
Zu diesen Qualitätskriterien gehört neben anderen auch die Zertifizierung der Verbundspielhalle durch eine akkreditierte Prüforganisation. Wie der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) aktuell mitteilt, existiert bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) noch kein akkreditierter Prüfstandard für gewerbliches Glücksspiel, auf den sich Prüforganisationen akkreditieren könnten, um den Prüfstandard zu nutzen. Damit gilt auch keine der bekannten Prüforganisationen als auf einen solchen Standard zugelassen und ist somit zunächst nicht hierfür akkreditiert.

„Hinsichtlich des Paragrafen 29 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag ist daher sehr wahrscheinlich, dass die zuständigen Ministerien der Länder die derzeit angebotenen Zertifizierungen nicht für eine Zertifizierung von Verbundspielhallen anerkennen werden“, befürchtet BA-Geschäftsführerin Simone Storch und empfiehlt: „Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem BA-Landesverband, wie dies konkret in Ihrem Bundesland ausgestaltet ist.“

Im Falle einer Re-Zertifizierung, also einer turnusmäßigen Wiederholung der Zertifizierung, wäre es daher überlegenswert, diese aufzuschieben, bis ein akkreditierter Prüfstandard vorliege und die Organisation für die Prüfung auf diesen Standard ebenfalls akkreditiert sei, heißt es im BA-Rundschreiben.

Einfach-Konzessionen in Bayern brauchen für eine Befreiung vom Mindestabstand diesen akkreditierten Prüfstandard nicht. Der BAV hat seine Mitgliedsunternehmen hierzu bereits in einem Rundschreiben informiert.

„Sollten Sie sich bislang noch nicht mit der Zertifizierung Ihrer Betriebe befasst haben, ist es weiterhin ratsam und sinnvoll, sich über die Zertifizierung zu informieren und damit intensiv zu beschäftigen“, so Storch weiter.

Wann die Akkreditierung des Prüfstandards bei der DAkkS abgeschlossen sein wird und die Prüforganisationen sich darauf akkreditiert haben, sei aktuell noch nicht absehbar.