26.03.2018

Arp: „Forderung nach Bundesaufsichtsbehörde ist richtig, aber nicht konsequent genug.“

Hans-Jörn Arp bezieht Stellung zu einer Glücksspielaufsichtsbehörde.

Hans-Jörn Arp, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, äußerte sich zur Forderung von Professor Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, nach einer bundeseinheitlichen Aufsichtsbehörde:

„Die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Aufsichtsbehörde ist richtig, aber nicht konsequent genug. Davor gilt es, ein bundeseinheitliches Glückspielgesetz zu schaffen. Casino, Poker- und Sportwetten sind ein stark wachsender Markt - Grund genug, ihn zu legalisieren, um ihn auch kontrollieren zu können“, sagt Hans-Jörn Arp.

Mit einem bundeseinheitlichen Gesetz gäbe dem CDU-Politiker zufolge kein illegales Glückspiel mehr, auch nicht im Casinobereich.

Bundeseinheitliches Gesetz

„Nur ein legaler Markt ist kontrollierbar“, betont Arp.

Zudem würden die entsprechenden Steuereinnahmen beim Staat landen – Gelder, die der Förderung zum Beispiel des Breitensports zu Gute kommen würden. Der Jugendschutz wäre gewährleistet, und der Geldwäsche würde entgegengewirkt, legt Arp dar.