24.07.2003

Arbeitgeber muss für kühlen Arbeitsplatz sorgen

Bei Hitze am Arbeitsplatz fällt nicht nur die Kleiderordnung, es sinkt auch die Arbeitsmoral. Ab einer Temperatur von 22 Grad schwindet mit jedem weiteren Grad die Leistungsfähigkeit des Menschen um fünf Prozent. Ab 26 Grad ist für den Arbeitgeber die kritische Grenze erreicht. Spätestens dann muss er laut Arbeitsstättenverordnung an normalen Arbeitsplätzen für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sorgen, berichtet der Bonner Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ angesichts der Hitze in Deutschland.

Wegen einiger zu heißer Tage im Büro muss der Arbeitgeber zwar nicht gleich eine Klimaanlage einbauen. Für gesundheitliche Folgeschäden hitzegeplagter Mitarbeiter kann er unter Umständen jedoch haftbar gemacht werden. Sind zu hohe Temperaturen aber nahezu an der Tagesordnung, muss der Arbeitgeber technisch Abhilfe schaffen. Beispielsweise durch Jalousien, Ventilatoren oder eine Klimaanlage.

Sind die Betriebsräume gemietet, kann der Arbeitgeber den Vermieter auffordern, für eine erträgliche Raumtemperatur zu sorgen. Andernfalls ist der vertragsgemäße Gebrauch der Räumlichkeiten nicht gewährleistet und dem Vermieter droht Mietkürzung.