26.03.2021

Antragsfrist für Kurzarbeit wird verlängert

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit Kurzarbeit Arbeitsplätze und Einkommen sichern. Foto: Susie Knoll

Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit in der Corona-Krise wird um drei Monate verlängert.

Bisher gelten die Ausnahmeregeln für Betriebe, die bis zum 31. März Kurzarbeit eingeführt haben. Nun soll die Frist bis zum 30. Juni verlängert werden. Die entsprechende Verordnung soll laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bis Ende März in Kraft treten.

Auf der Internetseite der Bundesregierung heißt es: „Betriebe, die bis 30. Juni erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.“

Mit der Verordnung gilt weiterhin:

  • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle liegt grundsätzlich bei 30 Prozent.

  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.

  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Ziel der Kurzarbeit sei es, so Minister Heil, Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.

Aufgrund der Pandemie wurden im Jahr 2020 mehr als 20 Milliarden Euro für Kurzarbeit ausgegeben. Dies teilte Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, im Interview mit dem „Manager-Magazin“ mit.