28.04.2023

Anbieter des Spielprinzips „Daily Fantasy Sport“ stellt Angebot nach Anhörung durch die GGL ein

Die GGL-Vorstände, Benjamin Schwanke (l.) und Ronald Benter, teilen mit, dass ein Anbieter von "Daily Fantasy Sports" sein Angebot nach Anhörung durch die GGL eingestellt habe.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) Ende April bestimmte Formen des Spielprinzips „Daily Fantasy Sport“ überprüft und als unerlaubtes Glücksspiel eingestuft, in dessen Folge ein „bekannter Anbieter dieses Spielprinzips“ sein Angebot nach der Anhörung durch die GGL eingestellt habe.

Vorstand Ronald Benter erklärt: „Wir stellen fest, dass unsere Entscheidungen von den Anbietern akzeptiert und zeitnah umgesetzt werden. Damit werden Verbraucher vor illegalen Angeboten und der Gefahr von Wett- und Spielsucht geschützt. Wer sicher und legal spielen will, kann sich auf der amtlichen Whitelist auf unserer Homepage über alle erlaubten Anbieter informieren.“

Kostenpflichtiges Daily Fantasy Sports-Spielprinzip  in Deutschland illegal

Bei dem aus den USA stammenden Spielprinzip „Daily Fantasy Sport“ stellt jeder Spielteilnehmer ein virtuelles Team aus real existierenden Spielern einer Sportliga zusammen, die nach Maßgabe eines Punktekataloges anhand ihrer tatsächlichen Leistung bewertet werden. Auf dieser Grundlage kann anschließend ein Punkteranking der miteinander konkurrierenden Spielteilnehmer erstellt werden, wonach sich die Entscheidung über Gewinn oder Verlust richtet.

Bei dem durch die GGL als unerlaubtes Glücksspiel eingestuften Angebot war es möglich, für einzelne Spieltage verschiedener Ligen oder Wettbewerbe beziehungsweise für ausgewählte Spiele einzelner Spieltage beziehungsweise einzelner Wettbewerbe eine Mannschaft aufzustellen und jeweils gegen ein Entgelt teilzunehmen. Daher erfolgte eine Anhörung durch die GGL, woraufhin das unerlaubte Glücksspielangebot eingestellt wurde.

Alle Behörden müssen an einem Strang ziehen

Vorstand Benjamin Schwanke: Die Bekämpfung illegalen Glücksspiels ist ein wichtiges Verbraucherschutzthema und kann nur effektiv gelingen, wenn alle anderen beteiligten Behörden, wie zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden, mitziehen.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) weist aus gegebenen Anlass noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass „gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden dürfen“. „Hierbei ist zu beachten, dass ein Glücksspiel jeweils vorliegt, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Ein öffentliches Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht“, so die GGL.

Erlaubte Angebote auf der Whitelist

Auf der amtlichen Whitelist unter https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist sind die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt, die über eine Erlaubnis nach dem GlüStV 2021 verfügen. Die Whitelist wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich, aktualisiert.