Am 7. Juni dürfen Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern wieder öffnen – nur der Landkreis Vorpommern-Rügen hat die Öffnung vorgezogen
Ab kommenden Montag, 7. Juni, dürfen die Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen in Mecklenburg-Vorpommern wieder öffnen.
Zu den Anforderungen zählen:
– Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter)
– Anzahl der Gäste darf maximal der Anzahl der Spielstellen entsprechen
– Konzept zur Verringerung der Aerosol-Belastung notwendig
– Medizinische Maske für Gäste
– Medizinische Makse für Personal (Ausnahme: Schutzvorrichtungen wie Scheiben für Mitarbeiter)
– Tagesaktueller Selbst- oder Schnelltest
– Kontaktdatenerfassung
Hier geht es zu der insgesamt 140 Seiten umfassenden Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Auf Seite 83/84 finden Sie die Vorgaben für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen.
Wichtiger Nachtrag: Vom Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland erreichte uns heute die Nachricht, dass der Landkreis Vorpommern-Rügen per Allgemeinverfügung entschieden hat, dass in seinem Hoheitsgebiet Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen bereits seit 1. Juni öffnen dürfen (unter Einhaltung von Vorschriften und Auflagen).