25.09.2024

Aktionstag gegen Glücksspielsucht: GGL dankt für Hinweise zur Bekämpfung von illegalen Anbietern

Ronald Benter, hier während eines Interviews für eine NDR-Reportage, hofft auf zahlreiche Hinweisgeber.

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages gegen Glücksspielsucht am 25. September bedankt sich die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bei der Öffentlichkeit für die kontinuierlichen Hinweise, die über ihr Hinweisgebersystem auf der Website eingehen. Diese Meldungen sind ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung illegalen Online-Glücksspiels und zum Vorgehen gegen Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet.

GGL-Vorstand Ronald Benter zum Aktionstag: „Diese Initiative ist ein wichtiger Beitrag, um auf Risiken zur Entwicklung von Glücksspielsucht aufmerksam zu machen. Wir haben das gemeinsame Ziel, der Spiel- und Wettsucht präventiv entgegenzuwirken. Aufgabe der GGL ist es, sowohl sicherzustellen, dass sich legale Anbieter an die strengen Regeln zum Spielerschutz halten, als auch illegale Angebote zu bekämpfen. Hinweise aus der Bevölkerung, die über unser Hinweisgebersystem eingereicht werden, spielen dabei eine wichtige Rolle.“

Über 1 500 Hinweise seit Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 hat die GGL rund 1 500 Hinweise erhalten. Dabei betraf etwa die Hälfte dieser Meldungen Verdachtsfälle auf illegales Online-Glücksspiel, während die andere Hälfte sich auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei legalen Online-Glücksspielanbietern bezog.

Ein Großteil der Hinweise zu illegalem Glücksspiel bezog sich auf virtuelle Automatenspiele, Online-Sportwetten und gewerbliche Spielvermittlungen. Ebenso wurden Meldungen über Werbung für diese illegalen Angebote verzeichnet. Neben den eigenen Ermittlungen der GGL hat ein Teil dieser Informationen der Behörde geholfen, im Jahr 2023 mehr als 1 860 Websites und 438 Glücksspielanbieter und Werbetreibende hinsichtlich illegaler Glücksspiele und der dazugehörigen Werbung zu überprüfen.

Es wurden 133 Untersagungsverfahren eingeleitet. Insgesamt haben im Jahr 2023 63 Anbieter von illegalen Glücksspielen im Internet ihr Angebot oder Werbetreibende ihre Werbehandlung aufgrund der Aktivitäten der GGL eingestellt.

Detaillierte Hinweise als Schlüssel zur Verfolgung

Beispiele für Hinweise, die im Hinweisgebersystem der GGL eingehen, sind Verdachtsmeldungen zu Verstößen bei der Auszahlung, zu unzulässiger Werbung oder zur Nichteinhaltung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits. Damit die GGL Hinweise bearbeiten und wirksam gegen Unregelmäßigkeiten vorgehen kann, ist es entscheidend, dass die gemeldeten Vorfälle detailliert beschrieben werden.

"Bedauerlicherweise erhält die GGL von Hinweisgebenden in vielen Fällen nicht die für eine Prüfung der Hinweise erforderlichen Nachweise und Informationen. Dies führt dazu, dass ein großer Teil der Meldungen nicht ausreichend geprüft werden kann", wird betont. 

Um die Qualität der eingehenden Hinweise zu verbessern und damit das Vorgehen der GGL zu optimieren, veröffentlicht die Behörde auf ihrer Website einen Leitfaden für die Eingabe von Hinweisen in das Hinweisgebersystem: www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/beschwerden-verstoss-melden.

Hinweisgeber erfahren aus dem Leitfaden, wie sie prüfen können, ob ein Glücksspielangebot erlaubt oder unerlaubt ist, welche Informationen und Nachweise für eine wirksame Meldung erforderlich sind, und wie sie im Falle von unklaren Angaben kontaktiert werden könnten. Sie erfahren auch, warum die GGL keine Rückmeldung zu den Ergebnissen eines eingeleiteten Verfahrens geben darf und in welchen Fällen die GGL nicht tätig werden kann.

Aufruf: Unterstützung weiterhin gefragt

Die GGL freut sich weiterhin über die Unterstützung der Öffentlichkeit, um Spielerschutzmaßnahmen effektiv umzusetzen. Vorstand Ronald Benter: „Bitte nutzen Sie unser Hinweisgebersystem, melden Sie Verstöße und machen Sie Ihre Angaben so detailliert und konkret wie möglich. Ihre Hinweise sind für uns ein wichtiges Instrument beim Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet und der Sicherstellung des Spielerschutzes.“