ADD warnt vor Hausverboten
Automatenunternehmer in Rheinland-Pfalz hatten sich bei der jüngsten Mitgliederversammlung Anfang September darüber beklagt, auf welche Weise das von der ADD beauftragte Unternehmen aproxima sogenannte Testkäufe durchführt, um die Einhaltung des Jugendschutzes zu kontrollieren (der AutomatenMarkt berichtete). Zu der Empfehlung des stellvertretenden Vorsitzenden des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz, Jürgen Welker, Mitarbeitern der Firma aproxima mittels Aushang an der Eingangstür Hausverbot zu erteilen, äußerte sich jetzt Nadja Wierzejewski von der ADD.
"Zunächst ist festzuhalten, dass für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde ein grundsätzliches Betretungsrecht zu den üblichen Geschäftszeiten für die Geschäftsräume besteht, soweit in diesen öffentliche Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt werden", schreibt Wierzejewski. Die Durchführung von Testkäufen oder Testspielen sei zwingend erforderlich, damit die ADD die Einhaltung des Jugendschutzes überprüfen könne. Dies setze das Betreten der entsprechenden Geschäftsräume voraus. Das entsprechende Betretungsrecht sei gesetzlich normiert, und die Empfehlung ein Hausverbot zu erteilen, stehe diesem höherrangigen Betretungsrecht entgegen.
Ein etwaiges Hausverbot gegen Mitarbeiter der Firma aproxima sei unwirksam, so Wierzejewski weiter. Das Unternehmen sei als Verwaltungshelfer von der ADD beauftragt. Deshalb dürften die Mitarbeiter sich auf das der Behörde zustehenden Betretungsrecht nach dem Landesglücksspielgesetz berufen.
"Das mit der Durchführung der Testspiele beauftragte Unternehmen hat im Rahmen der Auftragsvergabe Vorgaben erhalten, wie die Testspiele durchzuführen sind", betont Wierzejewski. "Dem beauftragten Unternehmen entstehen keinerlei Vorteile durch ein nicht bestanden Testspiel. Weder ergibt sich daraus eine Provision, noch ist ein zusätzliches Testspiel vorgesehen. Im Gegenteil: Ein nicht bestandener Test führt sowohl beim beauftragten Unternehmen als auch bei der zuständigen Glücksspielaufsicht zu zusätzlichem Aufwand."
Die ADD begrüßt es dagegen, wenn Geldspielgeräte, die nicht bespielt werden, ausgeschaltet oder in einen Stand-by-Modus versetzt werden. Diese Verfahren würden die Wahrscheinlichkeit der Teilnahme von Minderjährigen am Glücksspiel drastisch senken. Gerade in Gaststätten, in denen es anders als in Spielhallen für Kunden ein generelles Betretungsrecht ohne Einlasskontrollen gebe, bestehe eine erhöhte Gefahr dass auch Minderjährige spielen.
"Ich begrüße es daher außerordentlich, wenn von Seiten der Spielhallen, der Gaststätten mit Geldspielgeräten, der Automatenindustrie sowie der Automatenaufsteller Bemühungen unternommen werden um den Jugendschutz im Bereich des gewerblichen Spiels zu verbessern", schreibt Wierzejewski. "Ich muss darauf hinweisen, dass ein Hausverbot nicht die Durchführung des Testspiels verhindert und dass, sollten entsprechende Hinweisschilder angebracht sein, ich nötigenfalls mit aufsichtsbehördlichen, kostenpflichtigen Maßnahmen diese entfernen lassen werde. Vor diesem Hintergrund empfehle ich dringend, dass keine Hausverbote erteilt werden bzw. bereits vorhandene Hinweisschilder wieder entfernt werden. Die Sicherung der Geräte erscheint wesentlich sinnvoller und wird nach meinem Kenntnisstand ab November diesem Jahres ohnehin von der Spielverordnung vorgegeben."