Absolutes Rauchverbot in NRW
Zum 1. Mai treten in Nordrhein-Westfalen Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft. Darauf macht der Bundesverband Automatenunternehmer aufmerksam. Das Rauchen ist dann in Spielhallen und Gaststätten ohne Ausnahme untersagt. Dies gilt unabhängig von der Betriebsart, Größe und Anzahl der Räume. Das Rauchverbot ist deutlich sichtbar im Eingangsbereich kenntlich zu machen. Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums gibt es auch keinen Unterschied zwischen Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten, E-Zigaretten und Shisha-Pfeifen, unabhängig davon, ob diese mit Dampfsteinen, mit Tabak und ähnlichem oder mit einer Zuckerrohrsubstanz benutzt werden. Folglich dürfen diese Produkte nach Auffassung des Ministeriums ebenfalls nicht konsumiert werden.