Überarbeiteter Entwurf der Verordnung zur Änderung der Spielverordnung liegt vor
Der überarbeitete, sechste Entwurf der Verordnung zur Änderung der Spielverordnung liegt aktuell den Branchenverbänden vor.
Diese Fassung enthält zu der bekannten Fassung aus dem Frühjahr 2012 zwei Änderungen: Hinzu gekommen sind zusätzliche Regelungen zur Datenspeicherung und Verbesserung des Manipulationsschutzes zur Verhinderung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung. Das bedeutet, dass die „Aufzeichnungen, die während des Spielbetriebs durch die Geldspielgeräte vorgenommen werden, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist maschinell auslesbar aufzubewahren sind“, informiert das Forum für Automatenunternehmer in Europa. Der Manipulationsschutz habe dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen.
Eine weitere wesentliche Änderung sind die Regelungen zur personenungebundenen Spielerkarte und zum Unterichtungsnachweis für Aufsteller von Geldspielgeräten auf der Grundlage der Ermächtigungen im Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 5. Dezember 2012.
Nach wie vor enthält der Entwurf Einschnitte, die die Branche hart treffen würden, wie zum Beispiel die Reduzierung der Anzahl der in Gaststätten erlaubten Geldspielgeräte auf ein Gerät.
Laut Bundesverband Automatenunternehmer (BA) bittet das Bundeswirtschaftsministerium um Stellungnahmen der Verbände bis zum 28. Februar 2013.
Hier steht der Entwurf zum Herunterladen bereit: