24.09.2013

Ärger um Lottoziehung im Internet

Die Landesmedienanstalten in Deutschland halten die Lottoziehung im Internet für rechtswidrig. Nach einem Bericht des "Hamburger Abendblatts" handelt es sich bei der Übertragung auf der Seite "Lotto.de" rechtlich gesehen um Rundfunk und dafür sei eine Lizenz erforderlich, die der deutsche Lotto-Block aber nicht habe. Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und Sprecher der 14 deutschen Landesmedienanstalten bestätigte den Bericht und sagte, man könne eine solche Lizenz auch nicht erteilen.

Ein Sprecher der zuständigen niedersächsischen Lottogesellschaft sagte, dass man sich derzeit mit der Landesmedienaufsicht in Niedersachsen abstimme. Ende Juni wurden die 49 Kugeln nach fast 50 Jahren zum letzten Mal vor TV-Kameras gezogen. Seitdem strahlt der Deutsche Lotto-Block die Ziehung im Internet aus.