Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes
Die Bremische Bürgerschaft hat in der Landtagssitzung am 20. Juni das Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgestzes beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
In Zukunft gilt auch in gewerblichen Spielstätten ein Rauchverbot. Aufgrund der Initiative des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes können aber nun in „Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen vollständig umschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist“ (Paragraf 3 Absatz 6, Satz1 BremNiRSchG).
Da es Spielstättenbetreibern unmöglich war, innerhalb von wenigen Tagen vollständig umschlossene Nebenräume zu schaffen, hatte der Vorstand und die Geschäftsführung des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes (NAV) versucht, eine dreimonatige Übergangsfrist zu vereinbaren. Dies lehnte die Verwaltung ab. Laut Verband müssen Automatenunternehmer daher damit rechnen, dass ab dem 1. Juli 2013 Kontrollen bezüglich des Rauchverbotes in Bremer Spielstätten durchgeführt werden. Wenn Spielstättenbetreiber Auseinandersetzungen mit der Verwaltung vermeiden wollen, müssen sie dem NAV zufolge bis zur Schaffung eines vollständig umschlossenen Rauchernebenraumes das Rauchverbot in den Spielstätten einhalten.
Der Verband rät dazu, bei der Schaffung von Rauchernebenräumen darauf zu achten, dass
- die Fläche des Nebenraumes kleiner ist als die Fläche des Hauptraumes
- sich die Aufsichtskabine im Hauptraum und nicht im Nebenraum befindet
- der Zugang zu den sanitären Anlagen nicht durch den Nebenraum führt
- sich im Nebenraum nicht mehr Geldspielgeräte als im Hauptraum befinden.
Der NAV empfiehlt darüber hinaus, eventuelle Baumaßnahmen und Änderungen der Geräteaufstellungen in den Spielstätten mit dem Stadtamt Bremen beziehungsweise dem Ordnungamt Bremerhaven abzustimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Nordwestdeutschen Automaten-Verband.