12.04.2018

888 Holdings legt Verfassungsbeschwerde ein

Die 888 Holdings teilt in einer Pressemitteilung mit, dass der Glücksspielanbieter mit Sitz in Gibraltar beziehungsweise ein Tochterunternehmen, gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017 (Az. 8 C 18.16) Verfassungsbeschwerde einlegt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte eine Untersagungsverfügung, die einem Glücksspielanbieter mit Sitz im europäischen Ausland, der sich nicht am deutschen Konzessionsverfahren beteiligt hat, verbietet, Online-Casinospielen und -Sportwetten anzubieten.

Die 888 Holdings erkennt darin einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit.

Der Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert von der Sozietät Redeker Sellner Dahs hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf isa-guide.de intensiv beleuchtet.