3. Entlastungspaket der Bundesregierung – Bund der Steuerzahler mit kritischen Fragen
Energiebonus, Anhebung von Kindergeld und Grundfreibetrag, die dauerhafte Abschaffung der EEG-Umlage oder auch der Abbau der kalten Progression, der zumindest leicht fortgesetzt wird: Das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung im Umfang von 65 Milliarden Euro ist ein Mix aus ohnehin notwendigen steuerlichen Korrekturen, gesetzlichen Verpflichtungen, Versprechen und vagen Ankündigungen. „Viel Pflicht, wenig Kür“, betont Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt).
Forderung nach einer soliden Gegenfinanzierung
Bei seiner kritischen Analyse des Ampel-Pakets fehlt laut Bund der Steuerzahler aber vor allem eines: Es fehlt eine verlässliche Aussage dazu, wie die heterogenen und teils längst bekannten Maßnahmen solide gegenfinanziert werden sollen. Vor dem Start der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2023 verweist der BdSt auf die völlig ungeklärte Finanzierung des Pakets. Zugleich mahnt der Verband an, dass gerade deshalb die Bürger, das Parlament sowie die Länder und Kommunen klare Informationen zu den finanziellen Auswirkungen jeder einzelnen Maßnahme benötigen.
„Weil das Maßnahmenpaket dazu im Detail nichts sagt, muss die Regierung schnellstmöglich nachliefern“, fordert Holznagel und kritisiert mit Blick auf das von Finanzminister Christian Lindner so genannte „wuchtige“ Entlastungspaket: „Die Ampel hat eine Großbestellung auf Rechnung aufgegeben. Doch sie verliert kein Wort darüber, wann und wie die wuchtige Rechnung bezahlt wird.“
Einhaltung der Schuldenbremse
Unterm Strich mahnt der Bund der Steuerzahler die Einhaltung der Regelneuverschuldung bei der Schuldenbremse an. Tatsächlich sieht der eingebrachte Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 diese Wiedereinhaltung der Schuldenbremse vor – doch ohne Berücksichtigung der neuen Unterstützungsmaßnahmen.
Deshalb appelliert Präsident Holznagel an die Regierung: „Ich erwarte ein zweifelsfreies Bekenntnis zur Einhaltung der Schuldenbremse. Diese ist keine beliebige Randbemerkung im Grundgesetz, sondern ein verpflichtender Generalmaßstab für die Haushaltspolitik – vor allem in schwierigen Zeiten.“