1. BAV-Rechtstag: Umfassende Informationen und Rechtstipps für Mitglieder
Harte Themen und entspannte Atmosphäre beim 1. BAV-Rechtstag. Die Protagonisten (v.l.): Florian Riess, Dr. Michael Engelhardt, Mirko Benesch und Andy Meindl.
„Vorsprung durch Technik“, lautete einst ein Slogan eines deutschen Autobauers. Tauscht man "Technik" mit "Wissen" hätte dies auch das Motto für den 1. BAV-Rechtstag in Aschheim bei München sein können.
Über 70 Mitglieder des Bayerischen Automaten-Verbandes (BAV) folgten der Einladung des Verbandsvorstandes, der zusammen mit dem Justiziar Mirko Benesch und den Rechtsanwälten Florian Riess und Dr. Michael Engelhardt ein umfangreiches Programm zu den den aktuell wichtigsten Rechtsthemen zusammenstellte.
Vier große Themenblöcke
Das Rechtsanwälte-Team der Kanzlei Benesch & Partner präsentierte vier große Themenblöcke: Datenschutz/DSGVO, Transparenzregister, illegale Fungames und OASIS. Dabei zog das Spielersperrsystem OASIS und die nicht abnehmende Zahl der damit einhergehenden Probleme das größte Interesse der bayerischen Unternehmer auf sich. Wer ist verantwortlich, wenn OASIS ausfällt? Und wer trägt die Verantwortung, wenn das Internet am Standort ausfällt? Welche Ausweise dienen als Identifikationsmittel? Auf diese und weitere Fragen ging das Rechtsanwälte-Team ein. Benesch machte aber auch klar, dass es zurzeit mehr Fragen als Antworten gebe. Oftmals fehlten schlicht Urteile. Das in der Kritik stehende, zuständige Regierungspräsidium (RP) Darmstadt biete nur selten Lösungen. Mirko Benesch rät, jeden Vorgang und Kommunikation mit dem RP Darmstadt zu dokumentieren. Darüber hinaus sollten Betreiber, die E-Mail-Bestätigung, dass der OASIS-Antrag gestellt wurde, in der Spielhalle vorhalten.
Illegale Fungames – Bekämpfung dringend erforderlich
Dr. Michael Engelhardt von der Kanzlei Benesch & Partner ging auf illegale Fungames ein. Diese seien der Praxiserfahrung der Anwälte zufolge zu einem massiven Problem im vergangenen halben, dreiviertel Jahr geworden. Engelhardt veranschaulichte, dass die illegalen Geräte für einen relativ geringen Anschaffungspreis auf ebay zu erwerben seien und hohe Kassen erwirtschafteten. In aller Deutlichkeit informierte Engelhardt über die rechtlichen Konsequenzen. Die Strafen für das gewerbsmäßige Betreiben von illegalen Fungames seien enorm. Sechsstellige Strafen wären keine Seltenheit. Vor allem aber drohen der Verlust der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.
„Ich rate dringend davon ab, illegale Fungames aufzustellen“, betont Engelhardt.
Behörden informieren
Auch Petra Höcketstaller, Vizepräsidentin des Bayerischen Automaten-Verbandes, unterstreicht die Bedeutung des Kampfes gegen illegale Fungames. Um auch die Arbeit für Behörden zu erleichtern, sendet der Verband einen eigens erstellten Info-Flyer an bayerische Gewerbeämter. Darauf ist verdeutlicht, welcher Schaden dem Staat und dem Spielgast durch diese illegalen Geräte entstehen.
„Ich halte das für eine lebenswichtige Maßnahme“, sagt Andy Meindl, BAV-Präsident.
In diesem Zusammenhang berichtete die BAV-Spitze über das Verbandsengagement in Form von Info-Veranstaltungen für Gewerbeämter in Bayern. Rechtsanwalt Engelhardt hob hervor, dass jeder Betreiber hier ein starkes Eigeninteresse habe den BAV zu unterstützen, da die „Lösungen“ des Gesetzgebers sicherlich verheerend wären.
Datenschutz/DSGVO – Bußgelder drohen
Rechtsanwalt Florian Riess machte deutlich, dass auch beim Thema Datenschutz/DSGVO Bußgeldfallen lauern. Ein Problem sei laut Riess, dass die DSGVO viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte. Ein weiteres Manko sei die grundsätzliche Fehlkonstruktion. Die DSGVO sei für große Konzerne, wie zum Beispiel Alphabet und Facebook, zu klein dimensioniert, aber die Anforderungen für kleine Unternehmen seien zu groß, erläutert Riess. Der Rechtsanwalt erklärte ausführlich, wann und welche Daten Automatenunternehmer verarbeiten dürfen. Das Thema begint beispielsweise bereits bei der Nutzung von Mitarbeiter- beziehungsweise Teamfotos, setzt sich in Videoüberwachung und Verarbeitungsverzeichnissen fort und endet in wahren Dokumentationsfluten, die Justiziar Benesch teils für „irrsinnig“ hält.
„Die DSGVO ist ein Paradebeispiel dafür, wie man Gesetze nicht machen sollte“, sagt Riess. Um diesem Dschungel zu entsteigen, geben die Anwälte Empfehlungen für die Praxis, da ein „wirksamer und abschreckender“ Bußgeldrahmen droht.
Eintragung ins Transparenzregister
Zudem thematisierte Justiziar Benesch das Transparenzregister. Ursprünglich wurde das auf einer europäischen Richtlinie basierende Register ins Leben gerufen, um internationale Zahlungsströme bei Terrorfinanzierung und Geldwäsche nachzuvollziehen. Zwar sei die Deadline zur verpflichtenden Eintragung für unter anderem GmbH bereits am 30. Juni dieses Jahres abgelaufen, nichtsdestotrotz raten die Experten dazu, den Eintrag zeitnah vorzunehmen, sofern noch nicht geschehen. Benesch rate davon ab, die Dienste von Drittfirmen oder Plattformen dafür in Anspruch zu nehmen. Die Webseite sei zwar etwas unübersichtlich, aber die Eintragung kriege jeder in 15 Minuten selber hin, so Benesch.
Nach der Sommerpause werde Benesch und Meindl zufolge der 2. BAV-Rechtstag folgen. Eins ist leider sicher: Die Themen werden nicht ausgehen.
Ein ausführlicher Bericht zum 1. BAV-Rechtstag folgt in unserer August-Ausgabe.