Online-Glücksspiel: Rundbrief der GGL sorgt für Unmut bei Internet-Providern
Die Gemeinsame Glücksspielaufsicht der Länder (GGL) mit Sitz in Halle/Saale sorgt aktuell mit einem an Internet-Provider gerichteten Rundbrief für Verwirrung und Verärgerung. Auch Bundestagsabgeordnete beziehen irritiert Stellung.
Im besagten Rundschreiben der GGL fordert die Behörde Internet-Provider dazu auf, auf Zuruf Webseiten mit illegalen Glücksspielinhalten zu sperren. Ansonsten würden Zwangsgelder drohen. Die Plattform netzpolitik.org berichtet über dieses Vorgehen, holte Reaktionen von Providern ein und machte den Rundbrief öffentlich.
Große Internet-Provider lehnen freiwillige Kooperation auf Zuruf ab
Provider würden laut netzpolitik.org solche Netzsperren erst nach einem formellen Verwaltungsverfahren umsetzen – und nicht etwa auf Zuruf. Die Kritik der Provider ist deutlich. Ein kleinerer, deutscher Anbieter, der namentlich nicht erwähnt werden möchte, benennt den Brief der GGL als ein „ziemlich unsubtiles Erpresserschreiben“. Große Unternehmen, wie Vodafone, Telekom und PŸUR lehnten die angeregte freiwillige Zusammenarbeit laut netzpolitik.org ab.
Gegenwind aus dem Bundestag
Auch aus dem Bundestag gebe es Gegenwind. Die Vorsitzende des Digitalausschusses im Bundestag, Tabea Rößner (Grüne), bezeichnet das Vorgehen der GGL als „etwas unglücklich“. Die Abgeordnete Petra Sitte (Linke) nennt es „absolut inakzeptabel“. Es stelle „faktisch eine Aufforderung zum Rechtsbruch dar“, zitiert die Plattform. Der digitalpolitische Sprecher der FDP, Maximilian Funke-Kaiser, warnt bei netzpolitik.org vor den „massiven Grundrechtseinschränkungen“ durch Netzsperren. Es müsse darum gehen, „stets das effektivste mildeste Mittel zu wählen und bestehende mildere Regelungen durchzusetzen.“
GGL: Provider hätten „sensibilisiert“ werden sollen
Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt die Glücksspielbehörde: „Die GGL verfolgt einen kooperativen Ansatz mit Gesprächen auf Augenhöhe.“ Es gehe der GGL um eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit dem Rundschreiben hätten die Provider „sensibilisiert“ werden sollen. Digitale Freiheitsrechte seien „ein hohes Gut, das es zu wahren gilt“. Netzsperren für illegale Glücksspielangebote seien „angemessen, geeignet und rechtsstaatlich einwandfrei“.
Behörden mit „erstaunlicher Lernresistenz“
Die Plattform netzpolitik.org erinnert daran, dass es bereits 2011 Bestrebungen gegeben habe, Netzsperren gegen illegales Glücksspiel einzuführen. Bereits damals hätten der „Chaos Computer Club“ und der „Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur“ davor gewarnt, Netzsperren als Mittel gegen Kriminalität im Netz salonfähig zu machen. Der Sprecher des Chaos Computer Club, Dirk Engling, attestierte den zuständigen Behörden 2011 eine erstaunliche Lernresistenz.