26.04.2006

Trennwände

Die neue Spielverordnung verlangt, dass Geldspielgeräte immer nur in Zweiergruppen aufgestellt werden dürfen, die durch Trennwände voneinander abgeteilt sind. Für diesen Zweck maßgeschneiderte Wände vertreibt die Firma Jackpot Münzspielservice. In unterschiedlichen Farben lackiert, ist der hintere Ständer 1,80 Meter hoch, der vordere 1,30 Meter. Zusammen mit der melaminharzbeschichteten und auf beiden Seiten unterschiedlich lackierten Platte in der Mitte ergibt sich eine Trennwand von 1,34 Metern Tiefe. Die Säulen sind aus Kunststoff und verfügen jeweils über einen Standfuß. In der vorderen Säule ist eine Lampe mit Chromring und Glasabdeckung integriert.