Zwangspfand für Einwegverpackungen von Getränken
Ab 1. Januar 2002 soll eine Pfandpflicht für alle so genannten nachteiligen Getränke-Einwegverpackungen eingeführt werden. Das hat das Bundesumweltministerium gestern verlauten lassen. Das Pfand soll auf Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen sowie Einweg-Kunststoffflaschen erhoben werden und 0,25 Euro beziehungsweise ab einem Füllvolumen von 1,5 Liter 0,50 Euro betragen. Die geplante regelung hat zur Folge, dass beim verkauf von Erfrischungsgetränken, Bier, Fruchtsaft und ähnlichem in den betroffenen Einwegverpackungen der Pfandbetrag mit dem Verkaufspreis erhoben und bei Rückgabe der leeren Verpackung zurückerstattet werden muss. Betroffen sind vor allem Betreiber von Getränkeautomaten, von Betriebsrestaurants und Kiosken betroffen. Der Bundesverband Deutscher Verpflegungs- und Vending-Unternehmen (bdv) geht davon aus, dass Handel und Industrie jetzt ein bundesweites automatengestütztes Rücknahmesystem einführen werden. Ob und inwieweit beziehungsweise zu welchen Konditionen dann auch Rücknahmeautomaten innerhalb von betrieben aufgestellt werden, ist zurzeit noch offen.