26.02.2001

Zwangspfand bedroht Getränkeautomaten

Die vom Bundesumweltministerium angekündigte Novelle der Verpackungsverordnung mit der Einführung einer Pfandpflicht für „nicht ökologisch vorteilhafte“ Getränkeverpackungen stellt nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Verpflegungs- und Vending-Unternehmen (BDV) eine ernsthafte Bedrohung der Betreiber von Kaltgetränkeautomaten dar. Die geplante Verpflichtung zur Rücknahme der leeren Getränkeverpackungen und zur Rückzahlung des Pfandes in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle würde die Betreiber von rund 30 000 Kaltgetränkeautomaten zwingen, so der BDV, neben die Verkaufsautomaten Rücknahmeautomaten aufzustellen. Der geringe Ertrag von Kaltgetränkeautomaten aber lasse die Anschaffung und den Betrieb eines Rücknahmeautomaten nicht zu. Der BDV wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die betroffenen Verkaufsautomaten für Getränkedosen und -flaschen fast ausschließlich in Betrieben stehen und dort der Mitarbeiterversorgung dienen. Gefahr bestünde nun darin, dass die Kaltgetränkeautomaten dort abgebaut werden müssten. Für die betroffenen Automatenbetreiber ergäben sich existenzielle Probleme und die Mitarbeiter in den Kundenunternehmen – meist Produktionsbetriebe – würden ihre Getränkeversorgung verlieren. Der BDV fordert deshalb eine Ausnahme von der Pfandpflicht für Verkaufsautomaten, die der Mitarbeiterversorgung dienen. Der Einsatz von Mehrwegflaschen sei in diesen Betrieben in den meisten Fällen aus Sicherheitsgründen nicht möglich.