08.01.2014

Zutrittskontrollsysteme in Hessen: Voraussichtlich datenschutzrechtlich tragfähig

Für die Umsetzung der Sperrdateiabfrage in Hessens Spielstätten gibt es mehrere Lösungen auf dem Markt. Einige Lösungen wurden in der Vergangenheit von datenschutzrechtlichen Bedenken begleitet.

Nach einer vorläufigen Prüfung ordnet Professor Dr. Michael Ronellenfitsch, der hessische Datenschutzbeauftragte, sowohl die Lösungsvariante, bei der die Daten der Spieler in einer Zentraldatei gespeichert werden, als auch diejenige, bei der sie auf einer Chipkarte gespeichert werden, als datenschutzrechtlich tragfähig ein.

Ein Anbieter von Zutrittskontrollsystemen stellte kürzlich eine Anfrage zur Umsetzung der Sperrabfrage in hessischen Spielstätten. Der hessische Datenschutzbeauftragte bezog am 7. Januar 2014 schriftlich dazu Stellung:

„Dem Hessischen Datenschutzbeauftragten wurden verschiedene Zutrittskontrollsysteme für Spielhallen vorgestellt. Dabei kamen zwei Lösungsvarianten zum Tragen: In einem Fall werden die Spielerdaten in einer zentralen Datei gespeichert, im anderen Fall werden sie auf einer Chipkarte gespeichert. Beide Lösungsvarianten können nach vorläufiger Prüfung datenschutzrechtlich tragfähig ausgestaltet werden. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Teilnahme am System für den Spieler freiwillig ist. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen aber noch nicht alle Informationen zu den einzelnen Produkten vor, um abschließende Stellungnahmen abgeben zu können."