30.10.2001

Zeitarbeitsfirmen: Betriebsrat bestimmt mit

Unternehmer, die bei einer Zeitarbeitsfirma Arbeitskräfte engagieren, müssen mit der Einflussnahme des dortigen Betriebsrates rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Danach hat die Arbeitnehmervertretung der Zeitarbeitsfirma ein Mitbestimmungsrecht, wenn die Leiharbeiter über ihre mit dem Entleiher vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus Überstunden leisten sollen. Aktenzeichen: 1 ABR 43/00.