11.12.2023

„Wir sind der verlässliche Partner der Branche“

Die Jahreshauptversammlung des Merkur Beirats fand am Nikolaustag in Köln statt.

Jürgen Stühmeyer, Merkur-Vorstand Vertrieb, führt duch die Jahreshauptversammlung.

Volker Nottelmann, Syndikusanwalt der Gauselmann Gruppe, erläutert die aktuelle Rechtslage. Dabei ging er unter anderem auf die Strafrechtsreform und den "Panik-Knopf" ein.

Viele Automatenunternehmer besichtigen die Merkur Spielbank Monheim, inklusive einer umfassenden Führung. Hier erläutert Bereichsleiter Jürgen Lagodny Details zum klassischen Spiel.

Das Musical "Moulin Rouge" im Kölner Musical Dome bildet einen furiosen Abschluss des Tages.

Starke Sänger und ständig wechselnde Bühnenbilder überzeugen viele Musical-Fans.

Die Jahreshauptversammlung des Merkur Beirats fand am 6. Dezember im Kölner Maritim Hotel statt.

Jürgen Stühmeyer, Vorstand Merkur Vertrieb, berichtete zu Beginn von den Hürden, die die Gauselmann Gruppe derzeit meistern müsse. Dabei gestalte sich vor allem die Kompensation der Verluste in Deutschland durch die Erschließung neuer Geschäftsfelder als schwierig.

Weltweit Restriktionen durch vermeintlichen Verbraucherschutz

Die Gauselmann Gruppe sei Restriktionen ausgesetzt, die sich nicht nur auf Deutschland beschränken. Die Intensivierung eines vermeintlichen Verbraucherschutzes betreffe alle Dienstleistungen in Deutschland. Und nicht nur das. Stühmeyer berichtet davon, dass sich dieser überbordende Verbraucherschutz in West-, Süd- und Ostereuropa und sogar in Lateinamerika ausbreite.

Als Beispiel führt Stühmeyer die Niederlande auf, wo innerhalb von drei Jahren ein funktionierender Markt „gegen Null gefahren“ wurde. Auch der rumänische Markt leide unter großen Restriktionen, wie zum Beispiel dem Rauchverbot in Spielhallen. Des Weiteren sei geplant, dass für jeden Spielhallenstandort in Rumänien eine Million Euro zu zahlen sei, erläutert der Merkur-Vorstand. In Österreich ist das gewerbliche Spiel in lediglich fünf von neuen Bundesländern noch erlaubt. Da maximal drei Lizenzen pro Bundesland erlaubt seien, führe das zu einer Höchstzahl von 15 Operatorn bei unserem südlichen Nachbarn. Das Online-Glücksspiel in Österreich sei zudem im Monopolbetrieb des Staates. Der spanische Markt florierte laut Stühmeyer bis 2021, doch seitdem gebe es im föderalistischen Spanien, je nach Region, bis zu 1 000 Metern Mindestabstand. Hinzu komme ein Rauchverbot, 29 Prozent Steuern auf den Hold und Werbung sei nur zwischen 1 und 5 Uhr erlaubt. Auch der wichtigste Merkur-Markt in Lateinamerika, Mexiko, habe ein Rauchverbot eingeführt. In Ungarn gibt es zwar Glücksspiel, dies aber werde von Familienangehörigen Viktor Orbans betrieben.

„Täglich kriegen wir negative Nachrichten von vielen Märkten und suchen trotzdem weiterhin neue Expansionsmöglichkeiten“, sagt Stühmeyer.

Daher liege der Fokus auch auf Nordamerika, wo viele Bundesstaaten den gewerblichen Aufstellbereich erlauben. Hier liege Stühmeyer zufolge der Hauptfokus auf dem Straßenmarkt, wie zum Beispiel in Pubs, Kiosks und Tankstellen, nicht im klassischen Casinomarkt.

Engagement im Spielbankenbereich

Stühmeyer sprach auch das Engagement der Gauselmann Gruppe hierzulande im Bereich Spielbanken an. Hintergrund war eine Diskussion um das erfolgreiche Bewerben der Spielbankenlizenzen in Nordrhein-Westfalen und zuletzt in Niedersachsen. Während der Jahreshauptversammlung entstand eine Diskussion um die daraus resultierenden Folgen für das gewerbliche Geldspiel. Stühmeyer hoffe darauf, dass Automatenunternehmer Stolz empfinden würden, dass „einer der ihren“ es geschafft habe, auch Spielbanken zu betreiben. Dass reduziere auch den Streit zwischen dem gewerblichen Spiel und Spielbanken.

„Wir sind der verlässliche Partner der Branche“, betont Stühmeyer.

Aktuelle Rechtslage – Strafrechtsreform

Volker Nottelmann, Syndikusanwalt der Gauselmann Gruppe, analysierte die aktuelle Rechtslage. Dabei nahm die Strafrechtsreform des Bundesjustizministeriums einen großen Raum ein. Interessant hierbei ist, dass das „unerlaubte Glücksspiel“ (Paragrafen 284 ff. StGB) laut Strafrechtsreform in das Ordnungswidrigkeitenrecht zu überführen sei, was Nottelmann für „überraschend“ hält.

Ein weiterer wichtiger Eckpunkt im Vortrag Volker Nottelmanns ist der missbräuchlich genutzte „Panik-Knopf“, der ursprünglich für das Online-Glücksspiel eingeführt wurde und nun mit Hilfe von spezialisierten Anwälten auch von Spielhallengästen für Schadenersatzforderungen eingesetzt wird. Abschließend anlysierte Nottelmann zudem die Cannabisregulierung und die teils inkohärenten Argumentationslinien mancher wissenschaftlicher Akteure.

Manfred Stoffers, Vorstand Marketing Kommunikation Politik, bezog Stellung zu mehreren aktuellen Studien. Holger Schwarze, Leiter Produktmanagement National, lieferte Hinweise und Tipps für ein kluges Geräte-Management, um die Ergebnisse in den Standorten signifikant zu erhöhen.

Spielbank Monheim

Nach der Beirat-Sitzung hatten die Mitglieder Gelegenheit die von der Gauselmann Gruppe betriebene Spielbank in Monheim zu besichtigen. Im Rahmen einer Führung wurde transparent und ausführlich auf die Fragen der Unternehmer eingegangen. Den Abschluss bildete der Besuch des Musicals „Moulin Rouge“ im Kölner Musical Dome.

Einen ausführlichen Bericht zur Jahrehsauptversammlung des Merkur Beirats lesen Sie in unserer Januar-Ausgabe.