Wichtige Erinnerung für Unternehmer in Rheinland-Pfalz: Zertifizierungsnachweise müssen der ADD bis 31. Dezember 2023 vorliegen!
Ein wichtiger Hinweis des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz im heutigen "Mitteilungsblatt"-Rundschreiben, wir zitieren: "Auf Hinweis der ADD möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass jeder Spielhallenbetreiber in Rheinland-Pfalz nochmals prüft, ob entsprechend der vorliegenden glücksspielrechtlichen Erlaubnis ein Standort zertifizierungspflichtig ist und der Zertifizierungsnachweis gemäß Landesglücksspielgesetz der ADD vorgelegt wurde."
Es fehlen noch Zertifizierungsnachweise
Betriebe, deren Zertifizierung bis zum 30. September 2023 noch nicht abgeschlossen war, haben einen Aufschub bis zum 31. Dezember 2023 erhalten. "Die ADD hat uns nun darüber informiert, dass Stand heute einige Zertifizierungsnachweise noch nicht vorliegen", warnt Justiziar Rechtsanwalt Tim Hilbert.
Dann sein Appell: "Sollten Sie für einen zertifizierungspflichtigen Standort noch kein Zertifikat eingereicht haben, beziehungsweise dieses von Ihrem Zertifizierungsanbieter noch nicht erhalten haben, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit der Prüforganisation auf, um sicher zu stellen, dass Sie ihr Zertifikat rechtzeitig erhalten."
Glücksspielrechtliche Erlaubnis in Gefahr
Es geht um die Existenz: "Im Falle, dass der Zertifizierungsnachweis nicht zum 31. Dezember 2023 bei der ADD vorliegt, erlischt Ihre glücksspielrechtliche Erlaubnis und kann auch im Nachgang nicht erneut beantragt werden. Dies gilt auch, wenn das Nichtvorliegen nicht durch Sie selbst verschuldet ist."