Vorstoß von BAV und FGA: Rechtsgutachten soll beim Kampf gegen Fungames helfen
In Deutschland sind nach Schätzungen rund 50 000 illegale Fungames aufgestellt, Tendenz steigend. Aufgrund der besonderen Eigenschaften stellen sogenannte Fungames ein hohes Risiko für spielsuchtgefährdete Personen dar.
In enger Kooperation haben der Bayerische Automaten-Verband (BAV), und der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) ein umfassendes Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel in Auftrag gegeben, das die aktuellen Missstände eingehend analysiert und konkrete Lösungsvorschläge zur Erweiterung des relevanten Straftatbestandes anbietet.
Adressaten: Burkhard Blienert und Marco Buschmann
Dieses Rechtsgutachten wurde vom BAV und FGA dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, zur Verfügung gestellt. "Nach eingehender Prüfung hat Herr Blienert dem BAV und FGA seine Unterstützung ausgesprochen und in Folge diese wichtigen Informationen an Herrn Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, weitergeleitet", heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung von BAV und FGA.
Weiter wird betont: "Das Rechtsgutachten legt ein besonderes Augenmerk auf die Bedrohung durch illegales Glücksspiel, insbesondere die sogenannten Fungames, die in den letzten Jahren eine rasante Verbreitung erfahren haben. Diese Spiele operieren ohne Einsatz-Gewinn- oder Verlustgrenzen und sind in keiner Weise durch Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen reguliert. Um dieser Herausforderung wirkungsvoll zu begegnen, sind gezielte Maßnahmen von großer Bedeutung."
Wirksamkeit des § 284 signifikant verbessern
Dazu gehöre die Stärkung der Umsetzung des geltenden Rechts im Bereich des Automatenspiels und eine Präzisierung der Strafbarkeit der Aufstellung und des Betriebs von eben diesen illegalen Fungames. Die Wirksamkeit des § 284 in solchen Fällen sollte für die Strafverfolgungsbehörden signifikant verbessert werden. Das Gutachten liefert hierzu Vorschläge.
Abschließend heißt es: "Diese Initiative des BAV und FGA zeigt den entschlossenen Einsatz für einen wirksamen Schutz vor Glücksspielabhängigkeit und illegalen Spielen."