Vor deutschen Gerichten ist kein Link mehr sicher
Ohne Links kein Internet: Diese Wegweiser auf Webseiten zu Seiten anderer Anbieter machen den Erfolg des World Wide Web (WWW) aus. Weil ganz einfach per Mausklick auf den Link die damit verknüpfte Internetseite aufgerufen werden kann. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom Januar muss sich jedoch kein Unternehmen einen Link zu seinen Seiten gefallen lassen, den ein direkter Mitbewerber auf seiner Homepage setzt. Die Richter erkannten in solchem Vorgehen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Anders bewertet hingegen das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil aus 1999 den Sachverhalt. Wer Seiten in das Internet stelle, wolle sie veröffentlichen und müsse mit Links rechnen. Er erkläre mit der Veröffentlichung sein Einverständnis mit Links auf anderen Seiten, die zu seiner Homepage führen würden. Folge dieser uneinheitlichen Rechtsprechung in Deutschland: Nur wer für jeden Link auf seiner Homepage zu fremden Internet-Seiten das Einverständnis einholt, kann sicher sein, vom Betreffenden nicht verklagt zu werden.