14.08.2013

VG Osnabrück stellt Stichtag 28. Oktober 2011 auf den Prüfstand

Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm hat für einen Mandanten im Raum Osnabrück/Melle einen juristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück erzielt. Dieser darf seine von Schließung bedrohte Spielstätte nun bis 30. Juni 2017 weiter betreiben, da die Spielhallenerlaubnis bis dahin fort gilt.

Dass Spielhallenerlaubnisse, die nach dem 28. Oktober 2011 erteilt worden sind, nur ein Jahr Gültigkeit haben sollen, habe sich nicht mit der Rechtsauffassung des VG Osnabrück gedeckt, so Dr. Böhm im Gespräch mit dem AutomatenMarkt. Zur Ermittlung der Übergangsfrist müsse vielmehr auf den Zeitpunkt des Einbringens des Gesetzentwurfes in den Landtag abgestellt werden (ausführliche Infos und Wertungen zum Thema in unserer September-Ausgabe).

Laut dem kundigen Rechtsanwalt und Branchenkenner aus der Bielefelder Kanzlei Kartal handelt es sich bei der in mündlicher Verhandlung am 13. August geäußerten Rechtsauffassung – das Protokoll wird noch erstellt – um eine gerichtliche Stellungnahme, die durchaus "richtungsweisend sein kann für vergleichbare Verfahren".