03.12.2018

Verwaltungsgerichts Koblenz hebt Befristung für Bestandsschutzspielhalle auf

Marcus Röll, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, berichtet in der AutomatenMarkt-Januarausgabe über ein aktuelles Urteil des VG Koblenz.

Mit Urteil vom 24. Oktober 2018 hob das Verwaltungsgerichts Koblenz für einen klagenden Betreiber die in Rheinland-Pfalz gängige Befristung zum 30. Juni 2021 auf.

Das Urteil könnte für alle Betreiber mit sogenanntem Bestandsschutz weitereichende Folgen haben. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die schematische Praxis der Befristung auch für Spielhallen ohne Abstands- oder Mehrfachkonzessionsproblematik bis zum 30. Juni 2021 rechtswidrig ist und die Situation der Betreiber nur unzureichend beachtet.

Der im Verfahren beteiligte Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marcus Röll der Kanzlei Benesch Winkler bespricht in der Januarausgabe für den Automatenmarkt die Hintergründe der Entscheidung und mögliche Auswirkungen.