11.10.2000

Verschreibung

Versprecher gibt es immer einmal. Auch bei Journalisten. Geht das allerdings in Druck, spricht man besser von Verschreibern. Wie im Artikel über Jackpots (Oktober-Ausgabe vom AutomatenMarkt). In einer Zwischenüberschrift heißt es dort: „Ab Dezember sind nur noch zertifizierte Jackpots legal“. Es hätte treffender formuliert werden müssen: „Ab Dezember sind nur noch entkoppelte Jackpots legal“. Wie übrigens auch dem Text zu entnehmen. Das Zertifikat der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bestätigt hingegen, dass geprüfte Jackpot-Systeme die rechtlichen Anforderungen des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht in ihrer technischen Gestaltung erfüllen. Damit also legal sind.