01.04.2019

Verfahren gegen Borussia Dortmund wegen illegaler Werbeaktivitäten eingeleitet

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Medienberichten zufolge ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen Borussia Dortmund eingeleitet.

Begründet wird das Verfahren damit, dass dem Bundesligisten illegale Werbeaktivitäten für den Wettanbieter bwin vorgeworfen werden. Dies berichten unter anderem „WDR“ und „Süddeutsche Zeitung“.

Nach Überprüfung der Webseiten sieht die Behörde die „virtuellen Glücksspiele“ als Knackpunkt. Das Portfolio von bwin umfasse neben den geduldeten Sportwetten auch Online-Casino- und Online-Poker-Angebote, die nach deutschem Recht illegal sind.

Untersagungsverfügung könnte drohen

Laut „Süddeutscher Zeitung“ drohe dem BVB nun eine Untersagungsverfügung, was ein Werbeverbot für bwin zur Folge hätte. Der Zeitung zufolge sei dem Verein von einem solchen Verfahren nichts bekannt.

Borussia Dortmund und bwin kooperieren seit 2017 miteinander. Der Fußballclub soll dafür drei Millionen Euro pro Jahr erhalten.

Bereits Anfang März hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB), der ebenfalls mit bwin zusammenarbeitet, ein Mahnschreiben des baden-württembergischen Innenministeriums erhalten, das dem Glücksspielkollegium vorsitzt. Laut WDR heißt es dort: „Die Glücksspielaufsichtsbehörden haben darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür unterbleibt.“ Es bestehe „die Gefahr, dass die Werbung von bwin insgesamt untersagt wird“.