11.04.2017

Verbände: Nach vorne schauen und für Branchenerhalt kämpfen!

Nach den negativen Entscheidungen aus Karlsruhe fordert der Deutsche Automaten-Verband (DAV) bereits wieder zum positiven Denken auf.

 

Die laufenden und noch anstehenden glückspielrechtlichen Erlaubnisverfahren seien auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu führen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) habe hierauf laut Michael Eulgem keinen Einfluss.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Automaten-Verbandes sagt weiter: „Im Einzelfall wird also besonderes Augenmerk auf eine äußerst sorgfältige Begründung des Härtefalls gerichtet sein müssen. Hier wird es entscheidend darauf ankommen, glaubhaft zu machen, dass die fünfjährige Übergangsfrist nicht ausgereicht hat, um ein Unternehmen der neuen Rechtslage anzupassen, denn mit diesem Argument hat das BVerfG die Übergangsfrist von fünf Jahren als angemessen bewertet.“

 

Vielzahl von weiteren Regelungen unklar und justiziabel

 

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) hat sich ebenfalls der Entscheidung der Karlsruher Richter angenommen: „Auch wenn das BVerfG unsere verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt, sei an dieser Stelle versichert, dass die Auseinandersetzungen rund um den Glücksspielstaatsvertrag damit nicht beendet sind“, betont Stephan Burger, BA-Justiziar.

 

So seien eine Vielzahl von weiteren Regelungen, wie zum Beispiel die konkrete Umsetzung des Mindestabstandsgebotes in den einzelnen Bundesländern oder auch die Voraussetzungen für einen Härtefall unklar und justiziabel.

 

„Der BA und seine Mitgliedsverbände werden weiterhin für ihre Mitglieder da sein und für den Erhalt der Automatenbranche kämpfen“, verlautbart der BA.

 

DAV-Geschäftsführer Michael Eulgem appelliert an die Automatenunternehmer „nach vorne zu schauen“ und „alle Kraft auf die Durchsetzung der neuen Erlaubnisse zu konzentrieren“.