29.09.2021

Verbände der Automatenwirtschaft unterstützen den bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht

Die Verbände der Automatenwirtschaft unterstützen den bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht tatkräftig.

Am heutigen bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht weisen die Hilfeeinrichtungen in den Bundesländern mit verschiedenen Aktionen und öffentlichen Demonstrationen auf die Risiken des übermäßigen Konsums von Glücksspielangeboten hin. Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) weist darauf hin, dass der Aktionstag gegen Glücksspielsucht bereits seit elf Jahren, immer am letzten Mittwoch im Monat September stattfindet.


„Schon seit vielen Jahren ist Prävention, Spieler-, Jugend- und Verbraucherschutz von essentieller Bedeutung im täglichen Geschäft der Aufstellunternehmerinnen und Aufstellunternehmer, beispielsweise durch das Führen von Sozialkonzepten oder das regelmäßige Schulen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spielhallen und gastronomischen Betrieben“, teilt der BA mit.

Effektiver Spielerschutz

Der BA macht deutlich, dass er sich für gesetzliche Rahmenbedingungen einsetzt, welche die Wirtschaftlichkeit der Betriebe auf der einen Seite, anderseits aber auch einen effektiven Spielerschutz gleichermaßen fokussieren. Gleichzeitig seien laut BA der Gesetzgeber und die vollziehenden Behörden gefragt, denn wenn das Spiel zunehmend unattraktiver wird und illegale Angebote ohne Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz sich ohne Gegenwehr ausbreiten können, gibt es keinen Schutz für Spielerinnen und Spieler.

Auch der Bayerische Automaten-Verband (BAV) macht sich für eine professionelle Aufklärungs- und Präventionskultur stark.

Bereits Anfang 2013 entwickelte der BAV in Kooperation mit dem Bayerischen Innenministerium das „Betriebliche Sozialkonzept“, in dem auch die Anforderungen der Landesstelle Glücksspielsucht berücksichtigt wurden. Im Sozialkonzept sind exakt die Vorgaben zu allen Präventionsmaßnahmen definiert, die in Spielhallen und Gaststätten umgesetzt werden müssen. Im Zentrum stehen die Themen Jugendschutz, Spielerschutz und Datenschutz. Spielhallenbetreiber müssen die Umsetzung des Sozialkonzepts dokumentieren und alle 2 Jahre beim Landratsamt einreichen.

Umfassendes Qualitätskonzept

„Unsere gesellschaftliche Verantwortung für unsere Spielgäste nehmen wir sehr ernst“, sagt Andy Meindl, 1. Vorsitzender des BAV.

„Wir setzen hier auf ein umfassendes Qualitätskonzept, in dem die Themen Prävention und maximaler Jugend- und Spielerschutz höchste Priorität haben. So sind wir zum Beispiel gesetzlich verpflichtet, unsere Mitarbeiter nicht nur professionell zu schulen, sondern darüber hinaus deren regelmäßige Weiterbildung zu gewährleisten. In unserem Dienstleistungsberuf spielt das Personal eine enorm wichtige Rolle, man muss gerne mit Menschen arbeiten und ein feines Gespür für Menschen haben. Deshalb legen wir höchsten Wert auf gut ausgebildete Mitarbeiter. Bemerkt das fachkundig geschulte Personal bei einem Gast ein problematisches Verhalten, kann es sofort professionell reagieren und dem Spieler unter anderem kompetente Betreuung sowie die Zuführung zum Hilfesystem anbieten“, erläutert Meindl.

Der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) appelliert an die Gastro-Aufsteller: „Leisten auch Sie Ihren Beitrag und helfen Sie Personen, deren Spielverhalten problematisch oder pathologisch sein kann.“

Der FGA rät den Unternehmern alle Möglichkeiten auszuschöpfen und auf folgendes zu achten:

• Das Sozialkonzept liegt vor und wird umgesetzt.

• Sensibilisieren Sie die Gastronomen in der Früherkennung problematischen und pathologischen

Spielverhaltens und wie sie auffällige Spielgäste ansprechen können. Hierzu verweisen wir auf die

speziell für die Gastronomie konzipierte Online-Schulung welche unter

https://gastro-aufstellung.de/ abrufbar ist.

• Legen Sie gut sichtbar die Spielsucht – Flyer inklusive Selbsttest zum Beispiel

„Wenn es aufhört Spaß zu machen“ aus

• Legen Sie die Hinweise auf regionale ambulante Hilfeeinrichtungen (Beratungsstellen,

Selbsthilfegruppen etc.) aus.

• Hängen Sie für die Spielgäste Gewinn-, Verlust- und Einsatzgrenzen gut sichtbar aus.

• Stellen Sie sicher, dass keine minderjährigen Personen am Automatenspiel teilnehmen.

• Achten Sie auf den Jugend- und Spielerschutz und dokumentieren sie diesen.

• Zukünftig wird zudem die bundesweite OASIS

Hinweis auf Kontrollen in Spielhallen

Das Forum der Automatenunternehmer weist auf Informationsveranstaltungen verschiedener Akteure des Hilfesystems im gesamten Bundesgebiet hin. Der Verband erwähnt einige geplante Veranstaltungen, unter anderem in Baden-Baden, Erding, Düsseldorf, Hildesheim und im Kreis Viersen. An der Autobahn A2 in Peine will die Jugend- und Drogenberatungsstelle Braunschweig auf die Gefahren problematischen und pathologischen Glücksspiels hinweisen.


Darüber hinaus soll es heute in Spielhallen zu Kontrollen hinsichtlich der Umsetzung des Spielersperrsystems kommen. Da viele Anträge bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, bis zum heutigen Tag nicht final bearbeitet wurden, können die betroffenen Automatenunternehmer das System noch nicht in Betrieb nehmen.



Personal sensibilisieren

Das Forum rät daher: „Vor diesem Hintergrund sollten Sie Ihr Personal vor Ort, sofern noch nicht geschehen, auf die Problematik hin sensibilisieren und auf etwaige Kontrollen durch Ordnungsbehörden vorbereiten. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Beantragung unbedingt dokumentiert werden und entsprechende Schriftverkehre aufbewahrt werden sollten, um diese bei Kontrollen vorlegen zu können.“



Einen Überblick über die Veranstaltungen in Ihrem Bundeland finden Sie hier.