15.02.2022

Unternehmenshilfen werden bis Ende Juni verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium werde die Überbrückungshilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen bis Ende Juni verlängern. Wie mehrere Medien, wie tageschau.de und zeit.de berichten, hätten sich die Ressorts auf eine Verlängerung geeinigt.

Die einzelnen Programmbedingungen würden aktuell finalisiert. Die Überbrückungshilfe IV läuft noch bis Ende März.

Überbrückungshilfe IV und freiwillige Schließungen

„Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 (verlängert) Überbrückungshilfe IV beantragen“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Milliardenausgaben

Das Bundeswirtschaftsministerium gab bekannt, dass der Staat seit Beginn der Corona-Krise etwa 78 Milliarden Euro an Hilfen ausgezahlt hat. Hinzu kommen rund 55 Milliarden Euro, die in Form von Krediten gewährt wurden, so berichtet zeit.de. Bei der Überbrückungshilfe IV seien bislang Fördermittel in Höhe von rund 460 Millionen Euro beantragt worden. Bei den Überbrückungshilfen III und III plus seien 30 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Noch nicht eingerechnet seien dabei Milliardenausgaben für das Kurzarbeitergeld.