Umsatzsteuer: Musterverfahren gegen bestandskräftige Bescheide
Wie bereits berichtet, unterstützt der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) Musterverfahren gegen bestandskräftige Steuerbescheide wegen Rückerstattung in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuern.
Ein Musterverfahren ist nunmehr vor dem Niedersächsischen Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 5 K 249/05 anhängig gemacht worden, teilt der BA mit.
„Der 5. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat sich bereits in anderen Verfahren mit der Anfechtung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide befasst“, erläutert BA-Geschäftsführer Harro Bunke. „In dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 5 K 184/04 hat das Finanzgericht ausdrücklich zur Fortbildung des Rechts die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Das Aktenzeichen des BFH liegt noch nicht vor.“
In diesem Zusammenhang empfiehlt der BA: „Wenn Automatenunternehmer ihrerseits bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide angreifen, sollten sie gegenüber ihrem zuständigen Finanzamt auf das vor dem Finanzgericht Hannover anhängige Musterverfahren sowie auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren hinweisen und zugleich das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung in dem Musterverfahren beantragen, damit keine weiteren Verfahrenskosten entstehen.“