Umsatzsteuer auf Geld-Gewinn-Spiel-Geräte
Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht rechtliche Zweifel, ob die Umsätze aus Geld-Gewinn-Spiel-Geräten der Umsatzsteuer unterliegen oder ob diese gewerblichen Geräte als „sonstige Glücksspiele“ gemäß der 6. EU-Umsatzsteuerrichtlinie von der Umsatzsteuer befreit sind. Das geht aus einem BFH-Beschluss vom 30. November 2000, Aktenzeichen V B 187/00, hervor. Automatenunternehmern wird deshalb empfohlen, Umsatzsteuererklärungen beziehungsweise Umsatzsteuerbescheide nicht rechtskräftig werden zu lassen. Sie sollten zugleich beantragen, Verfahren über den Einspruch bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem zurzeit beim Finanzgericht Münster anhängigen Hauptsacheverfahren ruhen zu lassen.