Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte
Die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer hat den Ländern am Montag die Möglichkeit eingeräumt, von ungeimpften Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt die Vorlage negativer Coronatests einzufordern.
Mit Baden-Württemberg und Bayern haben sich nun mindestens zwei Länder dazu entschlossen, diese Regelung umzusetzen, berichtet das Forum. Hiervon seien unter anderem auch Spielhallen und die Gastronomie betroffen.
In den beiden Ländern habe die Auflage zur Folge, dass Beschäftigte, die direkten Kontakt zu Kunden und Gästen haben, zweimal wöchentlich (nicht an aufeinanderfolgenden Tagen) einen Test durchführen müssen. Entsprechend der geltenden Arbeitsschutzverordnung, die bekanntlich eine Angebotspflicht des Arbeitsgebers vorsieht, kämen hierfür sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests in Frage.
In Baden-Württemberg tritt die angepasste Corona-Verordnung bereits am 15. Oktober in Kraft und gilt landesweit. In Bayern soll die Auflage zum 19. Oktober verbindlich werden. Sie gilt überall dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 35 überschreitet. Vergleichbare Regelungen könnten auch in weiteren Bundesländern einführt werden.