28.10.2020

Teil-Lockdown beschlossen

In den nächsten Wochen sollen wir soziale Kontakte erneut vermeiden, denn draußen lauert das Virus.

Bund und Länder haben die Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit dem Ziel die Ausweitung der Corona-Infektionen zu stoppen oder mindestens deutlich zu verlangsamen offenbar so beschlossen, wie es der heute Vormittag bekannt gewordene Entwurf aus dem Bundeskanzleramt vorsah. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien.

Demnach sollen bereits ab dem kommenden Montag, 2. November, gastronomische Einrichtungen von Kneipen und Bars über Diskotheken und und Clubs bis zu Restaurants für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Lediglich der Außer-Haus-Verkauf soll weiterhin möglich sein. Eine Schließungsverfügung gilt ab Montag auch für Freizeiteinrichtungen aller Art sowie für den Trainings- und Spielbetrieb im Amateursport. Profisport darf nur ohne Zuschauer ausgeübt werden.

Weitreichende Kontaktbeschränkungen gibt es auch beim Aufenthalt in der Öffentlichkeit: Treffen dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen, die maximal zwei Haushalten angehören dürfen.

Sämtliche Maßnahmen sollen zunächst für den Monat November gelten und ihre Einhaltung durch Ordnungskräfte kontrolliert werden. In zwei Wochen wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder erneut konferieren, um den Erfolg der Einschränkungen zu bewerten.