Symposium Glücksspiel: Den neuen Staatsvertrag und seine Auswirkungen im Blick

Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, darf sich über jährlich 100 000 Euro vom Land Baden-Württemberg für die Forschungsstelle Glücksspiel freuen.

Konrad Landgraf (l.), Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern und Dr. Jörg Bewersdorff von der Gauselmann Gruppe referierten über die TR 5.
Etwa 250 Teilnehmer aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Glücksspielanbieter, Zulieferer und Hilfesystem kamen am 4. und 5. März zur Universität Hohenheim, wo die Forschungsstelle Glücksspiel das 17. Symposium Glücksspiel ausrichtete.
Die gesamte Glücksspielbranche wartet auf den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag, der von den Ministerpräsidenten voraussichtlich am 12. März verabschiedet wird. Daher drehten sich die zwei Podiumsdiskussionen und gut ein Dutzend Vorträge auch maßgeblich um den Entwurf und die Folgen. Während eine Podiumsdiskussion des Symposiums die geplante gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zum Inhalt hatte, beleuchtete ein weiteres Panel die interessante Frage, wie Deutschland aus glücksspielrechtlicher Sicht im Ausland beurteilt wird und wie deutsche Verbandsvertreter die aktuelle Maßnahmen zum Spielerschutz und zur Prävention bewerten.
Illegale Anbieter steuerrechtlich belangen
„Wer sich an die Gesetze hält, ist der Doofe. Das kann in einem Rechtsstaat nicht sein“, sagte Prof. Dr. Tilman Becker in einer Pressekonferenz vor dem Symposium am 4. März.
Da die Behörden illegalen Anbietern strafrechtlich nicht beikommen würden, müsse man sie über das Steuerrecht belangen. Die Forschungsstelle Glücksspiel hat daher auch vier Forderungen öffentlich gemacht (siehe Nachricht vom 4. März 2020).
Spannend war auch der Vortrag von Dr. Jörg Bewersdorff, der nicht nur mehrere Geschäftsführerposten in der Gauselmann Gruppe innehatte, sondern auch Sachbuchautor für mathematische Fachpublikationen ist. Er machte in einem akribisch recherchierten Vortrag unter anderem deutlich, dass der Spieler- und Jugendschutz durch die TR 5 in einem Maße gewährleistet ist, wie es in Europa sonst nur selten der Fall ist. Beispielsweise sei der maximale Stundenverlust bei vergleichbaren Spielformen in keinem Land in Europa so gering wie in Deutschland.
Ex-Fußballprofi Thomas Cichon zum "Match-fixing"
Auf großes Interesse stieß auch der Besuch von Ex-Fußballprofi Thomas Cichon, der selbst mit Kriminellen aus dem Bereich Sportwettbetrug Kontakt hatte.
Dass man von der selben Basis ausgehend zu unterschiedlichem Schlussfolgerungen gelangen kann, demonstrierte eine Diskussion zwischen Dr. Jens Kalke vom Institut für Interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg und Dr. Ronald Reichert, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte. Was die beiden Redner zu den Risiken im Online-Glücksspiel und zu den Irrungen und Wirrungen zum unionsrechtlichen Kohärenzkriterium äußerten sowie die Quintessenz weiterer spannender Referate, erfahren Sie in der April-Ausgabe des AutomatenMarkt.