Straftaten mit Spielautomatenbezug größtenteils gesunken
Straftaten, die im Zusammenhang mit Spielautomaten stehen, sind weitgehend zurückgegangen.
Dies geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 hervor, die Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Holger Stahlknecht, Innenminister von Sachsen-Anhalt und Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder (IMK), am 8. Mai vorgestellt haben.
Der Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) hat die automatenbezogenen Straftaten zusammengefasst. 2017 wurden 15 625 Diebstähle von/aus Automaten erfasst. Der Rückgang zu 2016 (-13,6 Prozent) basiert auf einer Abnahme von 2 281 Fällen „Schwerer Diebstahl“ und von 468 Fällen „Einfacher Diebstahl“. In 2017 ist die Aufklärungsquote bei „Einfacher Diebstahl von/aus Automaten“ auf 23,6 Prozent gesunken. Im Vorjahr waren es noch 25,2 Prozent. „Schwere Diebstähle von/aus Automaten“ sind 2016 und 2017 bei 19,7 Prozent konstant geblieben.
Die Zahl der Raubüberfälle auf Spielhallen sank von 633 (2016) auf 591 (-6,6 Prozent). 2016 war hingegen eine leicht Zunahme gegenüber dem Vorjahr um + 0,8 Prozent zu verzeichnen.
Beim „unerlaubten Glücksspiel“ (§§ 284ff. StGB) sind die erfassten Fälle von 555 (2016) auf 504, also um 9,2 Prozent, gesunken.
Große Kluft zwischen Berlin und Bayern
2017 wurden insgesamt über 5,76 Millionen Straftaten registriert. Das ist ein Rückgang um 9,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Kriminalitätshäufigkeit war in den Stadtstaaten, wie auch im Vorjahr, am höchsten. Pro 100 000 Einwohner ist Berlin Spitzenreiter mit 14 558 Fällen, gefolgt von Hamburg mit 12 480 Fällen. Bei den Flächenländern steht Sachsen-Anhalt mit 8 342 Fällen an erster Stelle. Die geringste Kriminalitätshäufigkeit wird in Bayern mit 4 868 Fällen pro 100 000 Einwohner verzeichnet. Im Städtevergleich belegt Frankfurt am Main mit 14 864 Fällen den unrühmlichen Spitzenplatz. Die Gesamtaufkläruungsquote stieg laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik mit knapp 3,3 Millionen Fällen auf 57,1 Prozent. 2016 waren es noch 56,2 Prozent.