19.12.2018

Steuer zur Abschreckung

Die Gemeinde Greven im Münsterland plant eine Wettbürosteuer in Höhe von drei Prozent vom Brutto-Wetteinsatz. Das Besondere daran: In Greven gibt es kein Wettbüro.

Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine solche Wettbürosteuer eingeführt, „um die Anzahl der Wettbüros einzudämmen und die Spielsucht zu bekämpfen“, heißt es nach einem Bericht der „Westfälischen Nachrichten“ in der Begründung der Verwaltung.

Was andernorts vorgeschoben erscheint, um die kommunalen Einahmen zu erhöhen, wirkt in Greven deutlich glaubhafter, eben genau deshalb, weil es kein Wettbüro gibt. Greven beschließt die Besteuerung prophylaktisch in der Hoffnung, eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Ansiedlung von Wettshops zu verhindern.