Statistik für 2020: Zahl der Raubüberfälle auf Spielstätten um 30 Prozent gesunken
Kürzlich wurde die alljährlich erscheinende Polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlicht und vom Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) ausgewertet. Erfreulich: Die Zahlen der Überfälle auf Spielhallen und die Zahlen der Diebstähle von/aus Automaten sind rückläufig.
Die wichtigsten Daten auf einen Blick:
– 2020 wurden insgesamt rund 5,3 Millionen Straftaten registriert (minus 2,3 Prozent). Die Kriminalitätshäufigkeit war in den Stadtstaaten, wie auch im Vorjahr, am höchsten. Pro 100 000 Einwohner ist Berlin Spitzenreiter mit 13 739 Fällen. Bremen folgt mit 11 872 Fällen und Hamburg mit 11 018 Fällen. Bei den Flächenländern steht Sachsen-Anhalt mit 8 106 Fällen an erster Stelle. Die geringste Kriminalitätshäufigkeit wird in Bayern mit 4 528 Fällen verzeichnet. Im Städtevergleich steht Berlin auf Platz eins, dicht gefolgt von Frankfurt am Main. Die Gesamtaufklärungsquote ist mit 58,4 Prozent leicht gestiegen (2019: 57,5 Prozent).
– In der Straftatengruppe Diebstähle von/aus Automaten werden neben gewerblichen Geldspielgeräten nach Spielverordnung, Glücksspielautomaten der Spielbanken und sämtlichen Waren- und Dienstleistungsautomaten (wie Zigaretten-, Getränke- und Snackautomaten) auch Diebstahlshandlungen von/aus Geldausgabeautomaten erfasst. 2020 wurden insgesamt 12 398 Diebstähle von/aus Automaten erfasst, davon sind 1 223 Fälle einfacher Diebstahl und 11 175 Fälle schwerer Diebstahl. Gegenüber 2019 ist damit ein Rückgang von 371 Fällen (minus 2,9 Prozent) zu verzeichnen, der sich aus einer Abnahme von 284 Fällen „Einfacher Diebstahl“ und von 87 Fällen „Schwerer Diebstahl“ zusammensetzt. Die Aufklärungsquote ist bei „Einfacher Diebstahl von/aus Automaten“ auf 30,7 Prozent (2019: 42,1 Prozent) gesunken und bei „Schwerer Diebstahl von/aus Automaten“ auf 24,9 Prozent (2019: 21 Prozent) gestiegen.
– Die Zahl der Raubüberfälle auf Spielhallen sank von 373 (2019) auf 263 (minus 29,5 Prozent). Bereits 2019 war eine Abnahme gegenüber dem Vorjahr um minus 27 Prozent zu verzeichnen.
– Beim unerlaubten Glücksspiel (§§ 284ff. StGB) sind die erfassten Fälle von 947 (2019) auf 762 (minus 19,5 Prozent) gesunken.