24.10.2016

Statement der Forschungsstelle Glücksspiel anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz

Prof. Dr. Tilman Becker drängt auf eine Neugestaltung der Glücksspielregulierung.

Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, drängt auf eine umfassende Neugestaltung der Glücksspielregulierung.

Vom 26. bis 28. Oktober beraten sich die Regierungschefs der Bundesländer – hoffentlich – auch zum Thema Glücksspielregulierung. Eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags reiche jedoch nicht, sagt Prof. Becker. Er fordert die Einführung einer Glücksspielkommission und auch bau- und steuerrechtliche Änderungen. Sein 31-seitiges Statement ist unter www.gluecksspiel.uni-hohenheim.de einsehbar.

„Momentan werden die Verbraucher nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschützt, und ebenso wenig die legalen Anbieter“, beklagt Prof. Dr. Tilman Becker, der seit 2004 die Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim leitet.

Er liefert ein Beispiel: Viele Anbieter von Sportwetten im Internet haben keine Konzession und würden auch die – komplett verbotenen – Online-Casinospiele offerieren. Von der Glücksspielaufsicht würde das geduldet. „Ihre Steuern auf die Sportwetten zahlen diese Anbieter jedoch, denn die Strafen bei Steuervergehen sind hoch“, so Becker. Vergehen gegen das Glücksspielrecht würden, wenn überhaupt, nur mit einer kleinen Geldstrafe geahndet, sagt er weiter.

Handlungsempfehlungen an die Politik

Prof. Becker liefert zudem mehrere Handlungsempfehlungen an die Politik.
 Zu seinen wichtigsten Forderungen gehört die Weiterentwicklung des Glücksspielkollegiums zu einer Glücksspielkommission. „Außerdem sollte die Politik bedenken, dass eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags nicht ausreicht, sondern auch Anpassungen im Bereich des Steuer- und Baurechts notwendig sind“, betont Becker.

Einige der wichtigsten Empfehlungen der Forschungsstelle Glücksspiel im Überblick:

- Entwicklung einer Glücksspielkommission

- Strafrechtliche und steuerrechtliche Anpassungen

- Keine Begrenzung der Anzahl der Lizenzen bei Sportwetten

- Bei Sportwetten im Internet sollte zumindest derselbe Jugend- und Spielerschutz gelten wie für das Lotterieangebot im Internet.

- Das Angebot von illegalen Online-Casinospielen oder eine Verlinkung dahin durch Anbieter von Sportwetten sollte die Glücksspielaufsicht nicht mehr dulden.

- Eine Zulassung des Online-Automatenspiels sollte, wenn überhaupt, erst nach der Einrichtung einer länderübergreifenden Glücksspielkommission erwogen werden.

- Einschränkungen beim Online-Pokerangebot

- Die Ansiedlung von Spielhallen und Sportwettgeschäften sollte baurechtlich geregelt werden.

- Eine unabhängige Zertifizierung der Spielhallen könnte sicherlich als eine von mehreren Maßnahmen dazu beitragen, den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages zu dienen.

Prof. Dr. Tilman Beckers 31-seitige Stellungnahme „Zur Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung“ kann hier heruntergeladen werden.