Stadt Münster erhöht Vergnügungssteuer von 19 auf 22 Prozent
Der Rat der nordrhein-westfälischen Großstadt Münster (knapp 310 000 Einwohner) hat in seiner Hauptausschusssitzung (unter Ö 10) vom 26. Februar 2025 beschlossen, die Vergnügungssteuer von 19 auf 22 Prozent zu erhöhen.
Steuererträge für den städtischen Haushalt generieren
In der Novellierung der Vergnügungssteuersatzung (Hauptausschusssitzung vom 26. Februar unter Ö 10) erläutert der Rat in Anlage A seine Ziele: "Mit der Erhebung der Spielapparatesteuer verfolgt die Verwaltung insb. fiskalische Ziele, denn mit der Steuer sollen insb. Steuererträge für den städtischen Haushalt generiert werden. Im Zuge des von der Verwaltung eingeleiteten Finanzstabilitätsprozesses wird die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Geldspielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeiten von 19 vom Hundert auf 22 vom Hundert des Einspielergebnisses erhöht. Zudem soll das Besteuerungsverfahren umfassend modernisiert sowie entbürokratisiert und gleichzeitig Möglichkeiten zur Besteuerung des illegalen Glücksspiels geschaffen werden."
Auf Seite 4 der Beschlussvorlage verweist der Rat auf den interkommunalen Vergleich und zeigt auf, dass mehrere Großstädte in Nordrhein-Westfalen in der jüngeren Vergangenheit den Vergnügungssteuersatz in ähnliche Regionen geschraubt haben. Dies hat man sich zum Vorbild genommen.